Geräteschuppen im Außenbereich

Hallo, ich weiss, dass man im Außenbereich (wenn kein Landschaftsschutzgebiet und kein Naturschutzgebiet ist) ein Gerätehäuschen mit max 20m³ umbauten Raum ohne Genehmigung bauen darf.

Meine Frage: Darf ich im Außenbereich auf einem Flurstück 2 oder 3 Gerätehäuschen mit 20m³(nur 3 Seiten sind geschlossen) erstellen?
Nehme auch gerne Tipps entgegen.
Danke

Gruß
Alex

Hallo Alexgala,

wenn du mehrer Hütten aufstellen möchtest, benötigst du in jedem Fall eine Baugenehmigung. Alles was ein Dach hat zählt als Umbauterraum, Vordächer ab 50 cm zählen ebenfalls mit zum Umbautenraum.

Ich würde mir immer eine Anfrage an den zuständigen Landkreis stellen, uns ist es schon passiert das auch Ställe für Pferde die unter 20 m³ lagen, wieder entfernt werden mussten. Aus einem Naturschutzgebiet.

Also immer auf Nummer sicher, erst einmal fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Koch
Ganama GmbH

Bitte einfach die Zuständige Baubehörde fragen.
Das ist von Behörde zu Behörde in den Ländern unterschiedlich oder in der Bauordnung geregelt.

beste Grüße
Lothar Betz

www.verbundelement-kg.de oder in Google
„Zellstoffverbundelement“

oder www.betz-holzbau.info

Hallo Alex,
kann ich leider nicht beantworten. Man kann immer auch das Planungs- oder Bauamt fragen.
Gruß
Beate Schlüter