Gerätetausch nach Verlust

Hi zusammen!

Angenommen, ein gut 2 Jahre alter PocketPC (Neupreis: ca. 400,-€), der auch navigieren kann, wurde im Rahmen eines Garantiefalles dem Händler zur Reparatur übergeben. Nun würde sich herausstellen, dass das Gerät auf dem Weg vom Händler zur Werkstatt verloren gegangen ist. Als Ausgleich für den Geräte-Verlust wird dem Kunden nun ein kostenloses neues Navigationsgerät (kein PocketPC) angeboten (Ladenpreis: ca. 150,-€).
Kann man sich auf ein solches Angebot einlassen? Ist das Angebot für beide fair, oder ist eine Partei eventuell sogar im Vorteil?
Welche Rechte hätte der Kunde, falls er sich auf den Tausch nicht einlassen möchte, da das Austauschgerät in einer einzigen Funktion zwar aktueller, insgesamt aber nicht so flexibel ist?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Tips geben könntet, sofern das in diesem konstruierten Fall überhaupt möglich ist.

Hallo,

ohne nähere Informationen hierzu lässt sich das so sicher nicht beurteilen. Siehe hierzu auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenersatz

Gruß

S.J.

Angenommen, ein gut 2 Jahre alter PocketPC (Neupreis: ca.
400,-€), der auch navigieren kann, wurde im Rahmen eines
Garantiefalles dem Händler zur Reparatur übergeben. Nun würde
sich herausstellen, dass das Gerät auf dem Weg vom Händler zur
Werkstatt verloren gegangen ist. Als Ausgleich für den
Geräte-Verlust wird dem Kunden nun ein kostenloses neues
Navigationsgerät (kein PocketPC) angeboten (Ladenpreis: ca.
150,-€).
Kann man sich auf ein solches Angebot einlassen? Ist das
Angebot für beide fair, oder ist eine Partei eventuell sogar
im Vorteil?
Welche Rechte hätte der Kunde, falls er sich auf den Tausch
nicht einlassen möchte, da das Austauschgerät in einer
einzigen Funktion zwar aktueller, insgesamt aber nicht so
flexibel ist?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Tips geben könntet, sofern
das in diesem konstruierten Fall überhaupt möglich ist.

Angenommen, ein gut 2 Jahre alter PocketPC (Neupreis: ca.
400,-€), der auch navigieren kann, wurde im Rahmen eines
Garantiefalles dem Händler zur Reparatur übergeben. Nun würde
sich herausstellen, dass das Gerät auf dem Weg vom Händler zur
Werkstatt verloren gegangen ist. Als Ausgleich für den
Geräte-Verlust wird dem Kunden nun ein kostenloses neues
Navigationsgerät (kein PocketPC) angeboten (Ladenpreis: ca.
150,-€).
Kann man sich auf ein solches Angebot einlassen? Ist das
Angebot für beide fair, oder ist eine Partei eventuell sogar
im Vorteil?
Welche Rechte hätte der Kunde, falls er sich auf den Tausch
nicht einlassen möchte, da das Austauschgerät in einer
einzigen Funktion zwar aktueller, insgesamt aber nicht so
flexibel ist?

Servus!

Was ist, wenn dem Kunden der Taschenrechner (der vermutlich im PocketPC enthalten ist) deutlich wichtiger ist als die Navigation? Was soll dieser Kunde dann mit dem vom Händler vorgeschlagenen Navigationsgerät anfangen?

Ohne die Rechtssituation zu kennen (!) erwarte ich als Kunde in diesem Fall vom Händler, dass er mir ein Gerät anbietet, das in Funktionsumfang und Qualität gleichwertig zu dem ist, was ich dort zur Reparatur abgegeben habe. Und das sollte in diesem Fall wieder ein PocketPC (vom gleichen Hersteller) sein. Ist das verlorene Modell nicht mehr verfügbar, dann darf es auch der technische Nachfolger sein.
Aber mit einem funktionsmäßig anderem Gerät würde ich mich nicht abspeisen lassen!

Gruß
peherr

Hallo,

ich denke, es geht zunächst um die Frage, ob der Händler oder sonstwer überhaupt haften muss. Dann erst stellt sich die Frage nach der Form und Höhe des Schadenersatzes. Und da Du und Ich nicht wissen, was in den Garantiebedingungen geregelt ist und wie die ganze Sache daher juristisch zu betrachten ist, ist alles weitere reine Spekulation.

Gruß

S.J.

Was ist, wenn dem Kunden der Taschenrechner (der vermutlich im
PocketPC enthalten ist) deutlich wichtiger ist als die
Navigation? Was soll dieser Kunde dann mit dem vom Händler
vorgeschlagenen Navigationsgerät anfangen?

Ohne die Rechtssituation zu kennen (!) erwarte ich als Kunde
in diesem Fall vom Händler, dass er mir ein Gerät anbietet,
das in Funktionsumfang und Qualität gleichwertig zu dem ist,
was ich dort zur Reparatur abgegeben habe. Und das sollte in
diesem Fall wieder ein PocketPC (vom gleichen Hersteller)
sein. Ist das verlorene Modell nicht mehr verfügbar, dann darf
es auch der technische Nachfolger sein.
Aber mit einem funktionsmäßig anderem Gerät würde ich mich
nicht abspeisen lassen!

Gruß
peherr