Gerät für Atelier in EU-Ausland gekauft - wo eintragen bei Voranmeldung?

Hallo!

Wenn man ein Gerät für das eigene Atlier zum Beispiel in den Niederlanden oder Frankreich kauft (Rechnung in EUR) und somit eine andere Umst. abgeführt wurde - wo muss man diese dann bei der Umst.-Voranmeldung eintragen?
Bei Zeile 57: „Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen“
und was ist dann mit der
Zeile 35: Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen" ?
Oder was gibt es da zu beachten?

Vielen Dank schonmal!

AlexNoir

Servus,

zum Thema Umsatzsteuer findest Du leichter Besseres, wenn Du bitteschön die allgemein übliche Abkürzung USt verwendest.

USt aus anderen Ländern ist von der deutschen USt nicht als Vorsteuer abziehbar und muss daher nicht in der USt-VA angeführt werden.

Wenn ein deutscher Unternehmer etwas im EU-Ausland kauft, geht er zu allererst her und gibt dem Händler (jaja, durchaus auch im Ladengeschäft) eine Visitenkarte, auf der auch seine USt-Identifikationsnummer drauf steht. Je nach Händler kann es dann vorkommen, dass dieser sich bloß eine Bestätigung unterschreiben lässt, dass die erworbene Ware über die Grenze gebracht werden kann, und diese dann ohne VAT, BTW, TVA oder sowas verkauft. Das ist dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb, Einzelheiten dazu liest Du bitte unter diesem Stichwort nach.

Wenn das nicht klappt, gibt es für viele (nicht für alle) Waren, die im Ausland im Gemeinschaftsgebiet bezogen werden, auch die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern die Vorsteuervergütung zu beantragen. Dafür gibt es alle möglichen Einschränkungen, auch Mindestbeträge und so - schon ziemlich weiter kommst Du hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/Vorsteuerverguetung_node.html

Schöne Grüße

MM

Hallo! Hab herzlichen Dank! Das bringt mich weiter! :slight_smile: