Hallo!
Nehmen wir mal an ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner, beantrage über das Amtsgericht einen Gerichtsvollzieher. Beide Parteien seien Privatleute.
Der Gerichtsvolzieher würde mir dann einen Brief senden mit dem Inhalt:
+++++++
Schuldner ist verzogen
Die neue Anschrift lautet:
lt. der Mutter bei der Bundeswehr
Entstandene Kosten von 18 Euro solle nun der Gläubiger übernehmen.
+++++++
Wäre das nicht ein wenig dreist für so eine bescheidene Auskunft noch zahlen zu müssen? Die Mutter müsste doch die genaue Anschrift wissen, wenn das überhaupt stimmt mit dem Umzug. Es soll auch Zeugen geben, dass der Schuldner regelmäßig in der Wohnung der Mutter ein uns ausgeht.
Was für Möglichkeiten hätte jetzt der Gläubiger noch? Anwalt (worauf sollte der spezialisiert sein?), oder an Inkassobüro (Empfehlungen?) wenden?
Gruß
Thomas