Gerichsvollzieher hatte keinen Erfolg

Hallo!
Nehmen wir mal an ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner, beantrage über das Amtsgericht einen Gerichtsvollzieher. Beide Parteien seien Privatleute.

Der Gerichtsvolzieher würde mir dann einen Brief senden mit dem Inhalt:

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Schuldner ist verzogen

Die neue Anschrift lautet:
lt. der Mutter bei der Bundeswehr

Entstandene Kosten von 18 Euro solle nun der Gläubiger übernehmen.
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Wäre das nicht ein wenig dreist für so eine bescheidene Auskunft noch zahlen zu müssen? Die Mutter müsste doch die genaue Anschrift wissen, wenn das überhaupt stimmt mit dem Umzug. Es soll auch Zeugen geben, dass der Schuldner regelmäßig in der Wohnung der Mutter ein uns ausgeht.

Was für Möglichkeiten hätte jetzt der Gläubiger noch? Anwalt (worauf sollte der spezialisiert sein?), oder an Inkassobüro (Empfehlungen?) wenden?

Gruß
Thomas

Hallo Thomas,

18 Euro für den Besuch des Gerichtsvollziehers sind nur wirklich bescheiden. Zum einen sind die Sätze festgelegt, zum anderen müssen Gerichtsvollzieher damit ihr Büro zahlen und ihren Zeitaufwand.

Wenn der Schuldner momentan bei der Bundeswehr ist, dürfte ein weiterer Zwangsvollstreckungsversuch nicht von Erfolg gekrönt sein. Es sollte abgewartet werden, bis der Schuldner diese Phase seines Lebens abgeschlossen hat. Dann könnte bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt nach der neuen Anschrift nachgefragt werden und ein neuer Auftrag an den Gerichtsvollzieher weggeschickt werden - in der Hoffnung, dass der Schuldner danach einen Arbeitsplatz hat.

Gruss