Gericht

Hallo, ich habe da ein grosse problem und hoffe das mir irgendjemand helfen kann … ich habe folgenden fall: Ich bin vor kurzen vater geworden … ich bin 27 meine Freundin ist 17. Meine Freundin wohnt noch zuhause bei Ihren Eltern, und da liegt das Problem.

Die Mutter meiner Freundin ist physisch sehr angeschlagen, da der Vater ein tumor trägt und mittlerweihle im Kommer liegt. Meine Freundin bekommt die Schuld für alles, weil angeblich unnötiger Stress besteht und situationsbedingt aufkommt.

Die Mutter redet gegen über dem Jugendamt schlecht über meine Person, das Jugendamt kann diese nicht einschätzen und gibt der Mutter das recht. Dadurch ist der Beschluss das ich mein Sohn mit meiner Freundin alle 4 Tage für 2-3 std sehen darf.

Mir als Vater wird nicht geglaubt, im umgangsform dem Jugendamt. Unteranderem wird von der Mutter verbietet dass das Kind nicht raus darf da die Angst besteht sich mit mir zu treffen.

Ich kann echt nicht mehr mit der situation umgehen… Was habe ich für rechte, was darf ich tun. Wie oft darf ich mein Kind sehen wenn die Mutter meines Kindes das auch will. Darf die Mutter meiner Freundin etwas zum wohl des Kindes verbieten. Bitte ich brauche die Hilfe und einen rat … bei fragen stehe ich gerne zu verfügung … vielen dank hoffe schnell auf antwort … vielen dank

Deine Freundin ist Minderjährig,deshalb ist die Mutter als Vormund bestellt.Warte ab bis deine Freundin 18 Jahre alt ist,dann sieht es für dich besser aus.
Zudem würde ich mich ganz still verhalten.Deine Freundin ist noch Minderjährig.Wenn einer auf die Idee kommt,dreht er dir einen Strick um deinen Hals und da kommst du dann nicht mehr heraus.
Mein Rat : Halt die Füsse still,Klappe halten und wartenbis zum 18.Geburtstag

Hi,

zuerst einmal sei froh, daß dich die mutter oder das JA
nicht angezeigt haben, wegen kindesmissbrauch…deine
freundin ist noch minderjährig und du weitaus älter…
aber zum fall: das JA hat das recht den umgang
einzuteilen, im besonderen weil sie erst 17 ist…der
leichtest weg ist es durchzustehen, bis deine freundin
18 ist…dann solltet ihr zusammenziehen und weder ihre
mutter noch das JA kann das verbieten

Hi, kann Ihnen nicht helfen. Bin aufgrund eines Versehens in die Sparte
der „Wissenden“ in Rechtsfragen geraten. Ich bin Laie; suchte Leidensgenossen. Habe leider ebenfalls nur Ärger mit RA und Justiz.
Meine damalige Antwort auf Ihre Anfrage wurde aus mir unerklärlichen nicht übermittelt.
Versuche es nun hier noch einmal direkt.

Beste Grüße Visio