Hallo Mitglieder,
Das Arbeits - Gericht hat etschieden das eine Wiedereinstellung kein Sinn hat, nun hat das AG eine Abfindung von 4000€ Brutto an den Kläger ( Arbeitnehmer ) zugesprochen.
Nun hat aber der Arbeitgeber 3222,53 überwiesen. Ist das so richtig. DANKE schon mal in vorraus über jede Info
MfG
O.S
Die Frage lässt sich so nicht exakt beantworten, aber es kann schon hinkommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet von der Bruttoabfindung über 4.000 EUR die Lohnsteuer einzubehalten. Dann bleiben eben netto nur noch die 3.222,53 übrig. Diese Differenz muss aber vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte nachgewiesen sein.
Ernst-Erwin
Hallo Oliver,
die Abfindung ist nicht mehr steuerfrei, jedoch sozialversicherungsfrei. Dazu muss es eine Lohnabrechnung geben. Die sollten Sie beim ehemaligen Arbeitgeber anfordern. Ansonsten müßten Sie in die Steuertabelle schauen, ob richtig versteuert wurde. Mit dem Jahresausgleich haben Sie noch die Möglichkeit die Fünftelregelung zu beantragen.
Gruß Monika
Hallo,
das ist eine Frage, die ich leider nicht beantworten kann.
Mit der Differenz brutto zu netto hat das Arbeitsgericht nichts mehr zu tun. Die Abfindung muss aber versteuert werden.
Viele Grüße
Steffi