Hallo ihr Lieben,
folgendes Anliegen:
mit einem Beschluss vom 16.01.2007 wurde einer Person eine Geldauflage in Höhe von 500 EUR auferlegt.
Nun, fast 5 Jahre später, fordert das Gericht, dass diese Person nachweist, dass das Geld damals gezahlt wurde.
Können sie 1. sowas überhaupt nach dieser Zeit verlangen und 2., sollte nicht das Gericht in der Beweispflicht stehen, dass das Geld nicht gezahlt wurde??
Nun, fast 5 Jahre später, fordert das Gericht, dass diese
Person nachweist, dass das Geld damals gezahlt wurde.
Können sie 1. sowas überhaupt nach dieser Zeit verlangen und
2., sollte nicht das Gericht in der Beweispflicht stehen, dass
das Geld nicht gezahlt wurde??
Die Beweispflicht für die Erfüllung der Auflage liegt bei dem, der die Auflage zu erfüllen hat. Der Auflagenbeschluss formuliert ja eine Bedingung, die der Betreffende zu erfüllen hat, damit eine gerichtliche Entscheidung Bestand hat. In dieser Entscheidung müßte auch stehen, was bei Mißachtung der Auflage geschieht.
In welchem Rechtsbereich soll denn der Fall spielen (StrafR, OWi, ZivilR, …) und welche Entscheidung hätte das Gericht getroffen?