Gericht fragt nach Stellungnahme Armenrecht/ VKH

Hallo!
„Frau Eva“ will VKH (Verfahrenskostenhilfe).
Das Gericht schreibt dem Ex, „Herrn Adam“, er könne dazu Stellung nehmen. „Eva“ hat nach der Scheidung ein Haus verkauft und ne kleine Wohnung gekauft, also jede Menge Geld (gehabt?).
„Eva“ lebt gut, zahlt in ihrer ETW keine Miete, fährt ein Auto vom Freund und mit ihm in Urlaub und arbeitet nix. Sie bekommt ca. 500.- Euro ALG.
Sie ist clever genug nix auf dem Girokonto zu haben,  aber sie hat vor Zeugen gesagt, sie hätte aus dem Hausverkauf Geld auf die hohe Kante gelegt.
Herr Adam will einseitige Anwaltkosten für sich vermeiden.

Frage:
Womit kann Herr Adam das Gericht dazu bewegen, keine VKH zu spendieren?
Welche Stellungnahmen akzeptiert oder erwartet das Gericht von Herrn Adam?

Grüße!
Timsy

Hallo,

Welche Stellungnahmen akzeptiert oder erwartet das Gericht von
Herrn Adam?

Die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit !!!

Oder glaubst Du wirklich, dass man ein Gericht belügen sollte ???

Grüße!
Timsy

Gruß Merger

Die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit !!!
Oder glaubst Du wirklich, dass man ein Gericht belügen sollte
???
Gruß Merger

Hallo Merger!
Du machst uns ratlos.
Die Wahrheit? Wirklich alles?
Auch Klassiker wie 1+ 1 = 2 ?

Oder anders forumliert: nur wenige Antworten könnten noch nutzloser sein als deine obige.

Zur Erinnerung:
Selbstverständlich wird Adam die Wahrheit sagen. Gefragt war, welche Fakten (!) das Gericht sinnvoll verwenden kann. Von Lügen lese ich nichts.

Lügen ist auch nicht nötig - das hat ja „Eva“ im obigen Fall mit der falschen Behauptung der Mittellosigkeit bereits übernommen.
Vielleicht sollte Adam vorschlagen, dass man Eva um einen Offenbarungseid bittet, damit das Kapital aus dem Hausverkauf wieder zuum Vorschein kommt?

Grüße!

Timsy

Die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit !!!
Oder glaubst Du wirklich, dass man ein Gericht belügen sollte
???
Gruß Merger

Hallo Merger!
Du machst uns ratlos.
Die Wahrheit? Wirklich alles?

Mit Sicherheit, denn unter Umständen kommt das was man verschweigt letztenendes doch heraus.

Zur Erinnerung:
Selbstverständlich wird Adam die Wahrheit sagen. Gefragt war,
welche Fakten (!) das Gericht sinnvoll verwenden kann. Von
Lügen lese ich nichts.

Sicher hast Du von Lügen nichts geschrieben.
Allerdings war deine erste Frage zweiteutig - und man könnte daraus auch lesen:
gebt mir Tipps wie ich das Gericht austricksen kann.

Gruß Merger

Sicher hast Du von Lügen nichts geschrieben.
Allerdings war deine erste Frage zweiteutig - und man könnte
daraus auch lesen:
gebt mir Tipps wie ich das Gericht austricksen kann.
Gruß Merger

Ok, so wars keinesfalls gemeint. Falls ich zweideutig war nochmal nachformuliert meine eindeutige, ernstgemeinte, seriöse Frage:

  • Womit kann Herr Adam das Gericht dazu bewegen, keine VKH zu spendieren?
    Legal, ohne Lügen oder Betrug. Welche Fakten können ein Rolle spielen?
    Bei Eva vorhandenes Kapital ?
    Schenkungen?
    Wie weit rückwirkend?
    Spielt Kapital aus einem Hausverkauf ca. 2012 oder Schenkung aus 2013 noch eine Rolle?
    Welche Stellungnahmen akzeptiert oder erwartet das Gericht von Herrn Adam?
  • Aussagen?
  • Zeugen?
  • Privatdetektei?

So wars gemeint.

Grüße!
Timsy - mit der Hoffnung auf Tips.

Hallo Timsy,

es ist sinnlos, auf Kommentare von „merger“ einzugehen, da er außer Dummsprech nichts Sinnvolles einbringen kann. Ich habe mir jetzt über einige Zeit eine ganze Reihe seiner Kommentare zu Gemüte geführt, konnte aber in keinem einzigen Kommentar eine vernünftige Antwort zur gestellten Frage finden. Vielleicht war er mal Oberlehrer und nutzt jetzt seine Zeit, um anderen auf die Nerven zu gehen. Es tut mir leid, aber solche Typen gehören aus wewewa entfernt, weil sie das wewewa zu einem Kasperleforum abstempeln.

Gruß
Ev22853

Hallo Ev22853

Hallo Timsy,

es ist sinnlos, auf Kommentare von „merger“ einzugehen, da er
außer Dummsprech nichts Sinnvolles einbringen kann.

Es ist schon toll wie Du dich hier an den Antworten beteiligst.

Nur wo ist dein produktiver Teil, der dem TE etwas weiterhilft ?

Ich habe
mir jetzt über einige Zeit eine ganze Reihe seiner Kommentare
zu Gemüte geführt, konnte aber in keinem einzigen Kommentar
eine vernünftige Antwort zur gestellten Frage finden.

Möglich wäre natürlich auch, dass Du bisher nix verstanden hast
und vieles über deinen Horizont geht.

Vielleicht war er mal Oberlehrer und nutzt jetzt seine Zeit,
um anderen auf die Nerven zu gehen.

Was hast Du denn gegen Lehrer, sind doch alles sehr nette Menschen.

Nein - ich gehöre nicht dazu, habe nur ettliche berufliche Tätigkeiten durchlaufen
und einiges Wissen ist bisher immer hängen geblieben.

Es tut mir leid, aber
solche Typen gehören aus wewewa entfernt, weil sie das wewewa
zu einem Kasperleforum abstempeln.

Oh… super und Du bist die Frau vom Kasperl - die Gretel ?

Gruß
Ev22853

Gruß Merger, der sich jetzt wirklich fragt, was Ev22853 allias Gretel hier im Forum verloren hat.

Hallo Merger,

haben wir schon einmal zusammen an den Gartenzaun gepinkelt - anatomisch möglich?, - dass wir uns duzen?-

Im übrigen, machen Sie sich über meinen Horizont mal keine Gedanken. Niveaulosigkeit bleibt Niveaulosigkeit, egal wie Sie sich echauffieren. Wie heißt es so schön: Was juckt es eine deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich dran schabt!

In diesem Sinne

Ev22853

Hallo Ev22853,

Hallo Merger,

haben wir schon einmal zusammen an den Gartenzaun gepinkelt -
anatomisch möglich?, - dass wir uns duzen?-

Kann ich nicht beurteilen, da ich deinen realen Namen nicht kenne.

Im übrigen, machen Sie sich über meinen Horizont mal keine
Gedanken. Niveaulosigkeit bleibt Niveaulosigkeit, egal wie Sie
sich echauffieren. Wie heißt es so schön: Was juckt es eine
deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich dran schabt!

Darf ich jetzt aus deinem Spruch entnehmen, dass Du dich als Wildsau fühlst?

In diesem Sinne

Ev22853

Nur zur Klarstellung. In einem Forum oder Chat ist es üblich, dass man sich duzt.

In diesem Sinne.

Viele Grüße,

Merger

Hallo,

wenn die Angelegenheit im PKH-Prüfungsverfahren ist sollte beantragt werden, den Antrag auf Bewilligung von PKH abzuweisen. Zur Begründung ausführen warum der Antrag/die Klage von Eva keine Aussicht auf Erfolg hat und ggf. ausführen, dass kein Anspruch auf PKH besteht, da Eva Vermögen haben müsste nach Adams vorliegenden Informationen. Kann sein, dass das AG daraufhin weitere Belege / Auskünfte bei Eva anfordert.

Verbesserungsvorschalg an die Mods
Verbesserungsvorschalg an die Mods:
Neue Sparte „Privatfehden“ eröffnen!

Schade fürs Forum (und für mich), ich hatte hier bisher immer wieder auch nützliche Tips erhalten…
Gerade bei kniffligen Sachen, wo andere „Foren“ unbrauchbar sind.
Ich dachte, meine Frage wär für Insider einfach.
Folglich hab ich mich geirrt - oder es gibt hier keine „Insider“ mehr.

Grüße!

Timsy

DANKE!
DANKE!

… für die erste, nützliche hilfreiche Antwort in diesem Thread!

Grüße!

Timsy

A wäre gut beraten, sich in seiner Stellungnahme glaubhaft, etwa, soweit bekannt, durch Angabe zu Zeit, Ort, Lage des Objekts, beteiligte Käufer, Notar, Grundbuch usw. auf die Tatsache zu beschränken, E habe Erlös aus Hausverkauf erzielt und den Zeugen zu benennen, der ihre Aussage zu dem Vermögensverbleib bestätigt.

Sich ansonsten jede Äußerung zu vermeindlichen Urlauben u. dgl. zu verkneifen, die als Hörensagen ohnehin verworfen würde :smile:

G imager

…sollte
beantragt werden, den Antrag auf Bewilligung von PKH
abzuweisen. Zur Begründung ausführen warum der Antrag/die
Klage von Eva keine Aussicht auf Erfolg hat und ggf.
ausführen, dass kein Anspruch auf PKH besteht, da Eva Vermögen
haben müsste nach Adams vorliegenden Informationen…

Soll Adam das ohne Anwalt riskieren?
Formloser, sachlicher Text mit allen Einwänden Adam’s?
Etwa so:

SgD+H,
meine Stellungnahme zu Ihrem Schreiben zur Verfahrenskostenhilfe für „Frau Eva“ vom yy.
Ich („Herr Adam“) gehe davon aus, dass

  1. die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und darüberhinaus relevante Fakten nicht im Schreiben der Gegenseite aufgeführt sind:
    Beispiele: aa, bb, cc

  2. Eva nicht „arm“ im Sinne der Verfahrenskostenhilfe ist.
    2a) „Eva“ hat nach der Scheidung im Jahr xx ein Haus verkauft und ne kleine Wohnung gekauft. Nach Abzug von Nebenkosten von xx Euro steht ihr seitdem der Differenzbetrag von zz Euro alleine zur Verfügung, das Sie hat den Kindern keine Anteile abgegeben.
    2b) „Eva“ hat vor zeugen angegeben, vvv Euro aus diesem Hausverkauf angelegt zu haben (Sparbuch?)
    2c) die erforderlichen Auslagen für das jüngere Kind „Hans“ wurden gedeckt durch Kindergeld und Unterhaltszahlungen von „Adam“.
    Aufgrund mangelhafter Erziehung (Wecken an Schultagen mit Prüfungen) hat „Hans“ eine Schulausbildung abbrechen müssen. Dadurch endete die Unterhaltspflicht von „Adam“ und Hans wurde für seine Mutter so uninteressant, dass sie ihn im selben Monat vor die Tür setzte.
    (Nachweis: Kindergeldzahlungsadresse seitdem Vater statt Mutter)
    Dies ging einher mit versuchtem Betrug, das Kindergeld auch nach Umzug von Sohn „Hans“ zu seinem Vater unrechtmässig weiter zu beziehen.
    „Adam“ hat Sohn „Hans“ aufgenommen, eine Ausbildungstelle besorgt und seitdem hat „Hans“ wieder ein geregeltes Leben mit Perspektiven.
    Inzwischen wohnt er mit Hilfe seines Vaters sogar in eigener Mietwohnung und hat mit 19 Jahren endlich den Führerschein erhalten (bezahlt ausschliesslich vom Vater).
    Allgemein:
    Zu „Evas“ Lebenszielen gehört seit jeher, gar nicht oder nur das Nötigste zu arbeiten.
    (Beweis: Ihr Rentennachweis über Sozialbeiträge).
    Gelegentliche 400.- Euro - Jobst dienten dazu, den damaligen Ehemann zu bewegen, Ihr Autos zu kaufen für Fahrten zur Arbeit. Nachdem das Auto da war wurde die Arbeit wieder beendet.
    Auch nachdem die Kinder größer und selbständig waren gelang es Ihr, Ihr Leben fast ausschliesslich vom Ehemann „Adam“ finanzieren zu lassen.
    Aktuell:
    „Eva“ bat auch nach der Trennung „Adam“ immer wieder um Geld und „Adam“ unterstützte sie, um ihren Start ins neue Leben zu erleichtern.
    (Beweis: Heizölrechnungen und andere)
    Sie fährt mit einem neuen Lebesgefährten die selbe Strategie: Sie arbeitete nur vorübergehend, fährt ein Auto vom Lebensgefährten und mit ihm in Urlaub und arbeitet nicht. Sie bekommt ca. 500.- Euro ALG, die Ihr als Taschengeld zur Verfügung stehen (zahlt in ihrer ETW keine Miete, nur Nebenkosten).

Durch die Beziehung zu Ihrem Lebensgefährten, dessen Anwalt „Eva’s“ Mandat erhielt ist sie derzeit wirtschaftlich abgesichert.
Sie hat trotz ständiger Angebote von „Adam“ während der Ehe niemals auch nur versucht, durch Ausbildung eine qualifizierte Arbeit zu erhalten.
Ihr Leben war geprägt von Langeweile, der Sie immer wieder Ausdruck verlieh mit den Worten „Mir fällt die Decke auf den Kopf“.
Die datrufhin von Adam vorgeschalgene Ausbildung, Fortbildung oder Arbeit war und ist nach Ihrer Philosophie zu anstrengend und auch nicht nötig, denn für Geldmittel sorgt derzeit der Lebensgefährte und nach der angekündigten Klage wömöglich sogar wieder „Adam“.
mfg
„Hr. Adam“

Sind derartige Inhalte sinnvoll für ein Schreiben an ein Gericht?
Soll Adam das ohne Anwalt riskieren?

Grüße!

Timsy

Oh man dieser Beitrag ist ja mal anstrengend…

Danke imager!!!

…E habe Erlös aus Hausverkauf erzielt

Da kann sehr einfach sein, das kann ja dem Gericht bereits bekannt sein kann z.B. aus einer Zugewinnauseinadersetzung. :smile:
A denkt nur, er sollte es dem Gericht in Erinnerung rufen zur Entscheidung über VKH.

und den Zeugen zu benennen, der ihre Aussage zu dem
Vermögensverbleib bestätigt.

Verstehe ich nicht ganz. A kann ja nicht wissen, wo das Vermögen von E hingekommen ist.
A kann auf das Vermögen hinweisen und hoffentlich muss E dann belegen, wo es geblieben ist?

Sich ansonsten jede Äußerung zu vermeindlichen Urlauben u.
dgl. zu verkneifen, die als Hörensagen ohnehin verworfen würde

Ok. Wäre das auch dann sinnlos, wenn A Beweise (wie Urlaubsfotos mit E) hat?

G imager

Oh man dieser Beitrag ist ja mal anstrengend…

Tja, hier gibt’s nix geschenkt!
:smile:

Timsy