Guten Tag,
angenommen in einem Rechtsstreit geht es auf schriftlichen Weg immer hin und her und der Angeklagte hat nun langsam keinen Nerv mehr immer wieder aufs neue den Anschuldigungen einer Rechtsanwaltssozietät zu antworten,die haben meisstens ja eh ein grösseres Repertoire von schriftsätzen, sondern möchte vielmehr, dass das Gericht nun ein Urteil fällt.
Wie schreibt man das juristisch gut formuliert in sein schreiben ?
Oder wie lange geht sowas denn hin und her ? schreitet irgendwann das Gericht ein und sagt :" so jetzt ist mal gut… im namen des Volkes ergeht folgendes Urteil"
oder warten die erstmal ab und lassen die streitenden sich tonnenweise papier um die Ohren werfen ?
Vielen Dank !
Hallo
Das Gericht wird sich einen Deut um Hin- und Her-Geschreibsel von Leuten scheren (und das ist auch gut so). Es kommt dann in die Gänge, wenn einer eine Klageschrift einreicht (und den dann verlangten Gerichtskostenvorschuss einzahlt).
Anscheinend ist das bislang noch nicht geschehen.
Wenn man nicht mehr durch Anwalts-Geschreibsel/-Forderungen belästigt werden möche, dann könnte man z.B. einfach nicht mehr reagieren. Dann würde die Gegenpartei überlegen müssen, ob sie Klage einreicht.
Zuvor sollte man natürlich vernünftigerweise überlegen, ob das Gerichtsurteil möglicherweise zu seinen Ungunsten ausgehen könnte - dann hätte man eben nicht nur die eigenen Anwaltskosten sondern auch die der Gegenseite und die Verfahrenskosten zu zahlen.
Grüsse Rudi
Hoi.
Das gerichtliche Verfahren besteht aus mehreren Teilen: schriftlicher Teil, mündliche Verhandlung und manchmal auch noch ein Erörterungstermin.
Um den schriftlichen Teil für sich abzuschliessen teilt man dem Gericht mit, dass man das Verfahren für „ausgeschrieben“ hält - also das alle Argumente schriftlich vorgetragen wurden. Man bittet dann eben um einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Ich persönlich würde nicht auf diese Verhandlung verzichten, aber man kann auch um ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung bitten.
Das hindert aber weder die Gegenseite noch das Gericht daran, weitere Fragen zu stellen oder Schriftsätze zu übermitteln. Man sollte auch genau überlegen, ob man wirklich alles vorgetragen hat - was man nämlich dann (spätestens) in der Verhandlung nicht in Feld führt, bleibt bei der Entscheidung des Gerichtes auch unberücksichtigt. Im Zivilrecht gilt eben nicht das Amtsermittlungsprinzip…
Grundsätzlich muss man keine Juristensprache beherrschen, um solche Anträge zu stellen. Ein höflich-freundlicher Schreibstil in normaler Sprache reicht da aus.
Ciao
Garrett
Das Gericht wird sich einen Deut um Hin- und Her-Geschreibsel
von Leuten scheren (und das ist auch gut so). Es kommt dann in
die Gänge, wenn einer eine Klageschrift einreicht (und den
dann verlangten Gerichtskostenvorschuss einzahlt).
Anscheinend ist das bislang noch nicht geschehen.
Hallo,
wie kommst du denn zu dieser Auslegung des Sachverhalts?
Es ist durchaus nicht unüblich das Schriftsätze im Wege des schriftlichen Vorverfahrens hin und hergehen bis der Vorsitzende einen Termin bestimmt oder das ganze dann mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren entschieden wird.
Zur eigentlichen Frage ist zu sagen, dass man jedem Richter zutrauen sollte auch allgemeines Deutsch zu verstehen. Wenn der Beklagte also denkt es sei genug der Erwiderungen auf Anschuldigungen der Gegenseite, dann mag er dies so schreiben.
ml.