Gericht| Überwachungskamera| Zulässig?

Darf Bildmaterial von einer Überwachungskamera vor Gericht verwendet werden ? Habe gehört NEIN aber ob es stimmt ist die andere Frage ?

Es kommt wohl darauf an, ob das Bildmaterial legal oder illegal (z.B. heimlich) gemacht wurde.

Beweismittel, welche illegal beschafft wurden, dürfen vor Gericht nicht verwendet werden.

Heimlich gemachte Aufnahmen verletzen das recht am eigenen Bild und sind deshalb nicht zulässig.

Anders sieht es aus, wenn entsprechend gut sichtbar der Hinweis auf eine Kamera-Überwachung angebracht wurde.

Anders sieht es wieder bei einem öffentlich Auftritt oder im öffentlichen Raum aus. Das ist die Gesetzeslage wieder etwas anders.

Heimlich gemachte Aufnahmen können zugelassen werden, wenn dies alle auf der Aufnahme sichtbaren Personen ihr Einverständnis, auch nachträglich, geben.

Ist also ein Rechts-Fall für sich.

MfG Peter(TOO)

Auch wenn die Beweismittel nicht verwendet werden dürfen, so kann der Anwalt in Kenntnis der Wahrheit die Zeugenbefragungen sehr viel bestimmter durchführen. Er wird Falschaussagen leichter enttarnen können.

Hallo,

es gibt einerseits das Bweiserhebungsverbot, andererseits das Beweisverwertungsverbot.
Nicht jeder Beweis, der unzulässig erhoben wurde, unterliegt dem Verbot der Verwertung vor Gericht.

Ob die Kamera zulässig war oder nicht, kommt natürlich auf den Einzelfall an.

Stimmt nicht zu 100%

Auch Heimlich gemachte Aufnahmen dürfen von Ermittlungsbehörden erstellt werden, und auch vor Gericht verwendet werden. Siehe dazu :“ Polizei verdeckte Observation“

Für die Überwachung ist jedoch ggf. ein Gerichtsbeschluss nötig.

Urteil: BGH 1 StR 511/97

Wenn es von der Polizei ist, ist es egal ob „Heimlich“ gemacht wurde.

Nicht automatisch!

Zapft die Polizei dein Telefon an, ist das nur legal, wenn ein Richter dies verfügt.

Auch wenn die Polizei eine Kamera in deiner Wohnung einbaut, ist dies zuerst einmal ein Einbruch. Legal wird es erst, wenn ein Richter dies absegnet.

Verpasst dir ein Arzt eine Spritze, ist dies rechtlich eine Körperverletzung. Macht er es mit deinem Einverständnis, geht das in Ordnung. Spritzt er aber gegen deine Willen, macht er sich strafbar und kann vom Gericht verurteilt werden.
Deshalb musst du, im Normalfall, auch vor einer OP erst deine Einwilligung unterschreiben. Ohne Einwilligung macht er sich strafbar und muss dir Schmerzensgeld zahlen. Hinzu kommt noch, dass er auch für alle evtl. auftretenden Komplikationen haftbar ist.
Damit du aber einwilligen, bzw. entscheiden, kannst, musst du erst über die Risiken aufgeklärt werden. Bist du nicht bei Sinnen, muss eine gesetzliche Vertretung, an deiner Stelle, einwilligen. Allerdings darf dich der Arzt auch nicht einfach verbluten lassen! Bei entsprechendem Zeitdruck darf er auch ohne Einwilligung. Dadurch entsteht aber auch ein Graubereich, welcher dann gerne vor Gericht landet.

MfG Peter(TOO)

Das ist so nicht richtig. Es kommt schon genau drauf an, wo das ganze spielt. In meinem Wohnzimmer darf ich Einbrecher filmen, solange ich lustig bin. Ohne dass das in irgendeiner Weise illegal wäre. Und völig ohne irgendeinen Hinweis.

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