jemand erhält eine gerichtliche Ladung im Zuge eines familienrechtlichen Verfahrens.
Das persönliche Erscheinen wird angeordnet. Bei nicht erscheinen wird ein Ordnungsgeld von 1000 € angekündigt.
Da Arbeitsstelle und Gericht 400 km voneinander entfernt liegen, kann der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeiten.
Kann bzw. darf der Arbeitgeber „frei“ an diesem Tag verbieten und den Arbeitnehmer zur Arbeit auffordern?
Was wäre, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag dann nicht zur Arbeit erscheint?
Eine Gerichtliche Ladung sollte man tunlichst befolgen und der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer die Teilnahme zu ermöglichen, nimm einen Tag Urlaub oder biete an die Zeit nachzuarbeiten
Egal worum es geht einer gerichtlichen Ladung muß folge geleistet werden.
Die Ladung dem AG vorlegen und somit muß er dem AN frei geben und wenn es 1Tag Urlaub ist.
Laß Dich aber noch rechtlich von einem Anwalt beraten.
als gesetzliche Verpflichtung geht die Anordnung, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, den (privatrechlichen) Arbeitsverpflichtungen grundsätzlich vor.
Ausnahmen gäbe es evtl. nur dann, wenn der Betrieb durch die Freistellung einen schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden würde. Dies müßte der AG aber detailliert begründen.
Getrennt davon ist die Frage zu beurteilen, ob für die Freistellung eine Vergütungspflicht des AG besteht. Diese Vergütungspflicht ist dann gegeben, wenn der § 616 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag wirksam ausgeschlossen („abbedungen“) wurde.
Besteht keine Vergütungspflicht des AG, ist der zeuge für den entstandenen Verdienstausfall vom Gericht zu entschädigen - unabhängig davon, in welcher Form die Freistellung erfolgte.
ja, das ist wohl so. Aber bei solchen Fragen ist dies nicht unbedingt lustig.
Es entsteht ja kein relevanter Schaden, wenn ich auf meinem Rechner keine hochauflösenden Videos ansehen könnte, aber bei der Beantwortung solcher Fragen wäre doch ein wenig Sachkenntnis und Ernsthaftigkeit sinnvoll.
Ich kann nur hoffen, daß die Antworten nicht von bisher im Verborgenen arbeitenden „Experten“ kommen.
ja, das ist wohl so. Aber bei solchen Fragen ist dies nicht
unbedingt lustig.
Du bist ja noch nicht lange angemeldet. Du wirst feststellen, daß es insbesondere in den Rechtsbrettern immer wieder irrlichternde Dilettanten mit deutlich überdurchschnittlichem Sendungs- und Mitteilungsbedürfnis gibt.
Es entsteht ja kein relevanter Schaden, wenn ich auf meinem
Rechner keine hochauflösenden Videos ansehen könnte, aber bei
der Beantwortung solcher Fragen wäre doch ein wenig
Sachkenntnis und Ernsthaftigkeit sinnvoll.
Der Schaden, den sie anrichten können, interessiert derartige Poster nicht.
Ich kann nur hoffen, daß die Antworten nicht von bisher im
Verborgenen arbeitenden „Experten“ kommen.
Das sehe ich bisher nicht unbedingt, da zwischen Plappern im Brett und der Anmeldung als „Experte“ wohl doch noch eine gewisse Hemmschwelle existiert.
Ich kann nur hoffen, daß die Antworten nicht von bisher im
Verborgenen arbeitenden „Experten“ kommen.
Das sehe ich bisher nicht unbedingt, da zwischen Plappern im
Brett und der Anmeldung als „Experte“ wohl doch noch eine
gewisse Hemmschwelle existiert.
diese Hemmschwelle existiert leider nicht, weil jeder, der auch nur ‚Interessierter‘ für Recht ist, vom System als ‚Experte‘ angemailt wird. Ohne, dass der Fragesteller darauf auch nur im Mindesten einen Einfluss hätte.
Gruß
testare_
diese Hemmschwelle existiert leider nicht, weil jeder, der
auch nur ‚Interessierter‘ für Recht ist, vom System als
‚Experte‘ angemailt wird.
Schade, dass Guido nimmer hier ist; die „Plauderer“ würden nur mehr eine solche Antwort abgeben und dann aufgrund Guidos Reaktion auf diesen Stuss sich sofort von www abmelden … manche vertragen die Wahrheit _etwas_ emotionaler ins Gesicht geschleudert einfach nicht …