Hallo zusammen,
jemand erhält eine gerichtliche Ladung im Zuge eines familienrechtlichen Verfahrens.
Das persönliche Erscheinen wird angeordnet. Bei nicht erscheinen wird ein Ordnungsgeld von 1000 € angekündigt.
Da Arbeitsstelle und Gericht 400 km voneinander entfernt liegen, kann der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeiten.
Kann bzw. darf der Arbeitgeber „frei“ an diesem Tag verbieten und den Arbeitnehmer zur Arbeit auffordern?
Was wäre, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag dann nicht zur Arbeit erscheint?
Gruß
Bori