weiß jemand, was ein deutscher Gläubiger zu beachten hat, der in Österreich einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten und welche Kosten sind zu erwarten?
Und stimmt es, dass in Österreich bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid immer und ohne weitere Veranlassung über die Streitigkeit gerichtlich verhandelt wird? Wie hoch ist dann das Kostenrisiko des Gläubigers im Gerichtsverfahren?
weiß jemand, was ein deutscher Gläubiger zu beachten hat, der
in Österreich einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Frage verstehe ich nicht.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten und welche Kosten sind zu
erwarten?
Ich will ja nicht ätzend sein, aber diese Frage verstehe ich auch zum Teil nicht. Was verstehst du unter Besonderheiten - also für mich ist das österreichische Mahnverfahren ganz normal:wink:
Die Kosten eines Zivilprozesses setzen sich zusammen aus den Gerichtsgebühren den Anwaltskosten sowie Auslagen (Sachverständige etc.) - also das ist nicht ungewöhnlich.
Und stimmt es, dass in Österreich bei einem Widerspruch gegen
den Mahnbescheid immer und ohne weitere Veranlassung über die
Streitigkeit gerichtlich verhandelt wird? Wie hoch ist dann
das Kostenrisiko des Gläubigers im Gerichtsverfahren?
Das ist richtig. Es heißt daher auch Mahnverfahren - man bringt eine Klage wegen Geldleistungen ein (vulgo Mahnklage), das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl. Gegen dieser kann der Beklagte binnen 4 Wochen Einspruch erheben (da gibt es dann geringfügige Unterschiede im BG und LG Verfahren, wie so ein Einspruch auszusehen hat) - dann findet ein ganz normales Zivilverfahren statt. Das Mahnverfahren gilt für alle Klagen wegen Geldleistungen bis zu einem Streitwert von 30000,- Euro und ist zwingend.
Dass das Mahnverfahren in den Zivilprozess inkludiert ist dient dazu möglichst zu verhindern, dass unseriöse Gläubiger so nach dem Motto „probieren wir mal“ einen Mahnbescheid beantragt. Der Kläger kann nämlich, nachdem der Beklagte Einspruch erhoben hat, ohne Zustimmung des Beklagten die Klage nur mehr unter Anspruchsverzicht zurückziehen.
weiß jemand, was ein deutscher Gläubiger zu beachten hat, der
in Österreich einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Frage verstehe ich nicht.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten und welche Kosten sind zu
erwarten?
Ich will ja nicht ätzend sein, aber diese Frage verstehe ich
auch zum Teil nicht. Was verstehst du unter Besonderheiten -
also für mich ist das österreichische Mahnverfahren ganz
normal:wink:
Hallo Tom,
erstmal danke für deine Antwort.
Der Gläubiger ist deutscher, deswegen sind Abweichungen zum deutschen Mahnverfahrungen für ihn durchaus Besonderheiten. Für dich nicht, schon klar.
Die Kosten eines Zivilprozesses setzen sich zusammen aus den
Gerichtsgebühren den Anwaltskosten sowie Auslagen
(Sachverständige etc.) - also das ist nicht ungewöhnlich.
Das ist in der tat auch für den deutschen Gläubiger nicht ungewöhnlich, nur wie hoch sind die Kosten? Bzw. wo könnte der Gläubiger das nachschauen? Gibts online eine Gebührenübersicht?
Dass das Mahnverfahren in den Zivilprozess inkludiert ist
dient dazu möglichst zu verhindern, dass unseriöse Gläubiger
so nach dem Motto „probieren wir mal“ einen Mahnbescheid
beantragt. Der Kläger kann nämlich, nachdem der Beklagte
Einspruch erhoben hat, ohne Zustimmung des Beklagten die Klage
nur mehr unter Anspruchsverzicht zurückziehen.
… die Begründung macht Sinn, aber erschwert es nicht auch dem seriösen Gläubiger seine berechtigten Forderungen durchzusetzen, indem ihm nicht ein starkes Druckmittel mit relativ geringem Kostenaufwand und -risiko gegeben wird? Und führt dieser zwingende Zivilprozess nicht zu einer stärkeren Belastung der Gerichte?
Brauchen wir nicht drüber zu diskutieren, ist nur meine Meiung dazu.
Ich will ja nicht ätzend sein, aber diese Frage verstehe ich
auch zum Teil nicht. Was verstehst du unter Besonderheiten -
also für mich ist das österreichische Mahnverfahren ganz
normal:wink:
Die Kosten eines Zivilprozesses setzen sich zusammen aus den
Gerichtsgebühren den Anwaltskosten sowie Auslagen
(Sachverständige etc.) - also das ist nicht ungewöhnlich.
Das ist in der tat auch für den deutschen Gläubiger nicht
ungewöhnlich, nur wie hoch sind die Kosten? Bzw. wo könnte der
Gläubiger das nachschauen? Gibts online eine
Gebührenübersicht?
So einfach ist das nicht. Man müsste wissen, wie umfangreich der Prozess wird. Was die Mahnklage alleine kostet, lässt sich leicht klären. Da müsste ich nur wissen, was für ein Anspruch eingeklagt werden soll, dann schreib ich das her.
Dass das Mahnverfahren in den Zivilprozess inkludiert ist
dient dazu möglichst zu verhindern, dass unseriöse Gläubiger
so nach dem Motto „probieren wir mal“ einen Mahnbescheid
beantragt. Der Kläger kann nämlich, nachdem der Beklagte
Einspruch erhoben hat, ohne Zustimmung des Beklagten die Klage
nur mehr unter Anspruchsverzicht zurückziehen.
… die Begründung macht Sinn, aber erschwert es nicht auch
dem seriösen Gläubiger seine berechtigten Forderungen
durchzusetzen, indem ihm nicht ein starkes Druckmittel mit
relativ geringem Kostenaufwand und -risiko gegeben wird? Und
führt dieser zwingende Zivilprozess nicht zu einer stärkeren
Belastung der Gerichte?
Nein würde ich nicht sagen, wobei ich keine Statistiken kenne. Es wissen ja auch die Beklagten, dass ein Zivilprozess stattfindet, der mit Kosten verbunden ist, so werden sinnlose Einsprüche auch tendenziell verhindert, was für den Gläubiger wiederum ein Vorteil ist. Aber wie immer gibt es natürlich für alles Vor- und Nachteile - eine ideale perfekte Patentlösung gibt es sowieso nicht, daher sind solche Rechtsvergleiche auch immer sehr interessant und erweitern den eigenen Horizont.
mal angenomen die Forderung würde sich auf den relativ unbedeutenden Betrag von 150 EUR belaufen. Dem Gläubiger würde es in Deutschland trotz 100% Berechtigung seiner Forderung kaum einfallen diesen Betrag einzuklagen. Aber einen Mahnbescheid würde er schon beantragen.
welche kosten kämen nun in Österreich auf diesen Gläubiger zu?
hat das irgendeine Bedeutung?
Also erweitern wir den Sachverhalt und nehmen an, dass es sich um eine kleine Internetprogrammierung handelt, die geliefert wurde und auch vom Kunden zufrieden an- und abgenommen wurde.
Grüße,
Dietmar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also erweitern wir den Sachverhalt und nehmen an, dass es sich
um eine kleine Internetprogrammierung handelt, die geliefert
wurde und auch vom Kunden zufrieden an- und abgenommen wurde.
Die Gerichtsgebühr wäre 17,- Euro
Ein Rechtsanwalt vor Ort würde für die Einbringung einer Mahnklage tarifmäßig 67,85 Euro brutto kosten. Darin inkludiert sind auch Korrespondenz und Mahnschreiben. Anwaltspflicht besteht aber keine.