Gerichtl. Mahnververfahren / Inkassobüro

Hallo,
angenommen, Person X hat auf einem Parkplatz, den die Firma C. gepachtet hat (die an vielen großen Bahnhöfen Parkplätze betreibt), ein „Knöllchen“ bekommen, genauer gesagt, eine Vertragsstrafe, da es ja kein öffentlicher, sondern ein privater, gebührenpflichtiger Parkplatz ist. X hat das Knöllchen aber nicht bezahlt (die Gründe sollen mal außen vor bleiben; X ist jedenfalls überzeugt, dass er aus gewissen Gründen im Recht ist. X hat seine Gründe auch in mehreren Mails der Firma dargelegt, aber diese hat sich nicht darauf eingelassen.)
Nun hat C die Forderung an ein Inkassobüro I verkauft. I schreibt, dass „keine weiteren Kosten entstehen“, wenn man die Forderung (nebst Inkasspkosten pp.) nun bezahlt. Sonst werden keine genauer erläuterten Folgen angedroht.

Was passiert denn nun, wenn X nicht bezahlt? Darf I dann das gerichtliche Mahnvervahren einleiten? Und auf welcher rechtlichen Grundlage eigentlich? X hat ja nicht gegen einen Vertrag mit I verstoßen (wenn überhaupt). X hatte nie einen Vertrag mit I. Kann I als Grund für eine Klage o.ä. denn den ursprünglichen (angeblichen) Verstoß angeben? Damit hat I doch gar nichts zu tun.

Ich wäre dankbar für ein paar Hinweise, wwlche weiteren Folgen hier zu erwarten wären, wenn X nicht bezahlt.

LG, Anna

Hallo Anna!

Hier liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor. Das Knöllchen wird von dem zuständigen Landkreis/Stadt etc. ausgeschrieben. Du hättest Dich nicht mit dem Pächter des Parkplatzes auseinandersetzen müssen, sondern mit dem zuständigen Landkreis/Stadt. Der Pächter ist befugt fremdgeparkte Fahrzeuge von seinen Parkplätzen entfernen zu lassen.

Dass C die Forderung nun an ein Inkassobüro verkauft hat, ist nicht richtig. An Deiner Stelle würde ich auf dem Schreiben des Inkassobüro’s nachschauen an welchem Handelsregisterstandort das Büro eingetragen ist. Steht auf jedem Schreiben meistens im untersten Teil. Ich würde dann den Sachverhalt dort melden, dass Deine Daten an ein Inkassobüro verkauft wurden. Meistens ist nach einer solchen Aktion dann Ruhe in Bezug auf Mahngebühren etc. Bekommst Du dennoch weiterhin Post des Inkassobüro’s, kannst Du davon ausgehen, dass das ein „echter“ Fall ist.

Das Knöllchen würde ich auf jeden Fall zahlen, weil es nichts mit dem Pächter zutun hat. Der hat lediglich veranlasst, dass Du ein Knöllchen bekommst. Ausgestellt hat es jemand anderer.

LG Josetta

leider unsinn…

Hier liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor. Das Knöllchen
wird von dem zuständigen Landkreis/Stadt etc. ausgeschrieben.

das ist hier anders, wie geschrieben wurde.

Du hättest Dich nicht mit dem Pächter des Parkplatzes
auseinandersetzen müssen, sondern mit dem zuständigen
Landkreis/Stadt.

das ist dementsprechend ebenso falsch.

Der Pächter ist befugt fremdgeparkte
Fahrzeuge von seinen Parkplätzen entfernen zu lassen.

das ist das einzige, was an deiner antwort stimmt.

Dass C die Forderung nun an ein Inkassobüro verkauft hat, ist
nicht richtig.

ah so. nicht richtig. na dann lies mal: http://www.banktip.de/rubrik2/20217/inkasso-das-soll…
und das gleiche sollte auch der fragesteller tun.

der rest deines postings ist dann leider ebenso unsinn.

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Was passiert denn nun, wenn X nicht bezahlt? Darf I dann das
gerichtliche Mahnvervahren einleiten?

Sicher.

Und auf welcher
rechtlichen Grundlage eigentlich?

Du selbst schreibst doch, dass die Forderung verkauft wurde. Dann wurde sie wohl auch übertragen. Das ist gesetzlich zulässig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

Ich wäre dankbar für ein paar Hinweise, wwlche weiteren Folgen
hier zu erwarten wären, wenn X nicht bezahlt.

Das kann dir hier keiner sagen. Möglich wären halt ein gerichtliches Mahnverfahren und eine Klage.

Hi,

danke für deine Klarstellung :smile:
Ja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :smile:
Daher auch von mir ein Stern! :smile:

Den von dir angegebenen Link habe ich mir durchgelesen, aber das einzige, was X daraufhin machen könnte, wäre, eine Abtretungserklärung oder Vollmacht anzufordern. Aber da X sowieso nicht bezahlen will, ist es ihm vorläufig egal, ob das Inkassobüro eine Vollmacht hat.

LG Anna

Hi,
danke für den Link.

Okay, aber was ist, wenn die Forderung unberechtigt ist? X hat ja nicht (angeblich oder wirklich) gegen einen Vertrag mit dem Inkassobüro verstoßen, sondern gegen einen Vertrag mit der Firma C. Wie kann I das dann einklagen? Wird C dann als Zeuge gehört? I kann den Sachverhalt doch gar nicht aufklären / beweisen etc.

LG Anna

Okay, aber was ist, wenn die Forderung unberechtigt ist?

Was soll man darauf antworten? Wenn die Forderung zu Unrecht erhoben wird, muss sie auch nicht beglichen werden.

X hat
ja nicht (angeblich oder wirklich) gegen einen Vertrag mit dem
Inkassobüro verstoßen, sondern gegen einen Vertrag mit der
Firma C.

Dazu schrieb ich ja bereits, dass der etwaige Anspruch abgetreten werden kann. Du hast dich sogar für den Link bedankt, der zu der gesetzlichen Vorschrift führt, in der das geregelt wird.

Wie kann I das dann einklagen?

Na ja, wie immer dadurch, dass ein Schreiben an das Gericht geschickt wird… Eine Klageschrift eben. Oder eine sog. Anspruchsbegründung.

Wird C dann als Zeuge
gehört?

Könnte sein, ja.

I kann den Sachverhalt doch gar nicht aufklären /
beweisen etc.

Das sagst du.