Nach einem Mahnbescheid hatte ich Wiederspruch eingelegt. Das ganze ging dann vor Gericht, wo ein Vergleich geschlossen wurde, bevor es zur Verhandlung kam.
Anstatt 1000 Euro zahle ich nun 500 und die der Gegenstandswert wurde von 4500 auf 1200 reduziert.
Leider wurde im Vergleich vergessen zu Regeln, wer Gerichts- und Anwaltskosten zahlt.
Nun hat der gegnerische Anwalt bei Gericht gefordert, dass ich seine und die vollen Gerichtskosten tragen soll.
Ist dies korrekt? - Was kann ich machen?
Ich habe keinen Anwalt.