wenn man eine Bewährungsstrafe bekommt, ist die ja meist mit gewissen Auflagen verbunden, z. B. sich einer Therapie zu unterziehen. Abgesehen davon, dass es für die persönliche Entwicklung und eventuelle Schadenswiedergutmachung sinnvoll wäre, sich an diese Auflagen zu halten, frage ich mich, ob das irgendwie überprüft wird. Zumindest wenn man keinen Bewährungshelfer hat. Muss mann die Erfüllung der Auflagen von selbst nachweisen, oder geht das Gericht davon aus, dass alles in Ordnung ist, wenn es nichts Gegenteiliges hört?
sicherlich wird das auch ohne bewährungshelfer kontrolliert.
ich denke, das dann eine anwesenheitsliste geführt wird. bei zu vielen fehlzeiten erfolgt dann eine meldung an die staatsanwaltschaft.
Das habe ich, was das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ angeht, leider auch schon festgestelt, aber diesmal hast Du eine komplett richtige Antwort gegeben!
Das habe ich, was das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ angeht,
leider auch schon festgestelt, aber diesmal hast Du eine
komplett richtige Antwort gegeben!
meines Wissens geht die Meldung aber nicht an die Staatsanwaltschaft sondern an das zuständige Gericht, oder täusche ich mich da?