Gerichtliche Auflagen

Liebe Wwwler,

wenn man eine Bewährungsstrafe bekommt, ist die ja meist mit gewissen Auflagen verbunden, z. B. sich einer Therapie zu unterziehen. Abgesehen davon, dass es für die persönliche Entwicklung und eventuelle Schadenswiedergutmachung sinnvoll wäre, sich an diese Auflagen zu halten, frage ich mich, ob das irgendwie überprüft wird. Zumindest wenn man keinen Bewährungshelfer hat. Muss mann die Erfüllung der Auflagen von selbst nachweisen, oder geht das Gericht davon aus, dass alles in Ordnung ist, wenn es nichts Gegenteiliges hört?

Weiß da jemand näheres?

Viele Grüße
Zzzilly

hallo

sicherlich wird das auch ohne bewährungshelfer kontrolliert.
ich denke, das dann eine anwesenheitsliste geführt wird. bei zu vielen fehlzeiten erfolgt dann eine meldung an die staatsanwaltschaft.

wissen tu ich nix!

sabine

Hi,

das Gericht fragt bei den entsprechenden Stellen schriftlich nach, ob die Bewährungsauflagen eingehalten werden

grüße
miamei

Hallo!

wissen tu ich nix!

Das habe ich, was das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ angeht, leider auch schon festgestelt, aber diesmal hast Du eine komplett richtige Antwort gegeben!

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Hallo,

wissen tu ich nix!

Das habe ich, was das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ angeht,
leider auch schon festgestelt, aber diesmal hast Du eine
komplett richtige Antwort gegeben!

meines Wissens geht die Meldung aber nicht an die Staatsanwaltschaft sondern an das zuständige Gericht, oder täusche ich mich da?

Gruß

S.J.

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Vielen Dank
Hallo,

vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Zzzilly

Schade, das stimmt nun auch wieder!
Zumindest ist das Gericht zuständig, § 453b StPO.