hallo,mal angenommen in einem vorinstanzlichem verfahren ergeht ein uneingeschränktes vorläufig vollstreckbares versäumnisurtei auf dem die gegenseite kein einspruch erhebt in der frist.aber auch sonst laut akte kein neues verfahren einleiten kann gerichtsbetrug.bewiesenen vorsatz…dürfte ein richter um dem kläger entgegen zu kommen eine vorauszahlung der sicherheitsleistung gewähren unter irgendwelchen voraussetzungen auch immer.denn manchmal dauert die vollstreckung der beweise sehr lange zeit wie ausland etc…
also dürfte man eine teil bzw.vorabzahlung beantragen bei eindeutiger aktenlage?wenn ja wo finde ich ein eine passage hiervon?vielen dank
Guten Tag, ein (rechtskräftiges) Versäumnisurteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Ansonsten verstehe ich Ihre Frage nicht. Fass sie damit nicht beantwortet ist, formulieren Sie diese bitte neu.
das ist richtig.es ist ja so das auch im ausland vollstreckt werden soll,dies wird aber zeit in anspruch nehmen auch der zu noch ermittelnden schäden wie verkaufszahlen und die dadurch entstandenen folgeschäden bräuchten ermittlungszeit.deshalb die frage mit dem vorab/teil auszahlung
Hi,
vielleicht solltest Du genau erklären was Du willst. Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch.
So spontan fällt mir als Sicherheitsleistung nur folgende ein:
Es ergeht ein Urteil, das vorläufig vollstreckbar ist. Vorläufig, weil die Rechtsmittelfrist nicht abgelaufen ist. Um sofort vollstrecken zu können, muß der Vollstreckende eine Sicherheitsleistung hinterlegen, wenn dies aus dem Urteilstenor hervorgeht.
Das kann im geschilderten Fall aber nicht gemeint sein. Also von welcher Sicherheitsleistung Vorab- Teilauszahlung geht man hier aus?
Gruß
Tina
also mal angenommen" 
es wurde sicherheitsleistung beantragt damit die gegenseite sich der verantwortung nicht entziehen kann.aber bis zur entgültigen ausrechnung und zusammenfassung Aller ereignisse viel zeit vergeht.man aber recht hat und die gegenseite keine chance auf wiederaufrollen des verfahrens hat.kann man den richter wie jetzt nach 7monatigen beantragen eines vollstreckbaren titels(ausland) eine vorauszahlung auf dem sowieso zustehenden schaden beantragen wenn ja unter welchem gesetz.bitte helfen sie mir danke