welche Informationen müssen in einer gerichtliche Vorladung z.B. zu einer Strafsache xyz stehen.
Wie sollte sich ein Vorgeladener verhalten wenn kein Bezug zu irgendeinem Ereignis gezogen werden kann bei dem es z.B. zu o.g. Strafsache gekommen sein könnte?
welche Informationen müssen in einer gerichtliche Vorladung
z.B. zu einer Strafsache xyz stehen.
Datum, Uhrzeit, Ort, Raumnummer.
Wie sollte sich ein Vorgeladener verhalten wenn kein Bezug zu
irgendeinem Ereignis gezogen werden kann bei dem es z.B. zu
o.g. Strafsache gekommen sein könnte?
wenn schon nichts genaues in der Ladung steht, wird man mit Sicherheit auch keine Informationen am Telefon bzw. auf eine schriftliche Anfrage bekommen! Oder?
es gibt durchaus Richter, die in solchen Situationen zumindest vorläufig auf einen Zeugen verzichten, insbesondere wenn es um Verfahren mit mehreren Terminen geht.
Ein Anruf in der Geschäftsstelle kann also mit etwas Glück zur zumindest erst einmal vorläufigen Abladung führen, wenn man da glaubhaft versichert, keinerlei Zusammenhang zu irgendetwas herstellen zu können. Es gibt aber auch genug Richter, die erst mal alles und jeden antanzen lassen.