Hallo liebe Experten,
Ich mache derzeitig eine Ausbildung zum Bankkaufmann, und habe seit Mittwoch Berufsschule. Im Fach AWL (Allgemeine Wirtschaftslehre) beschäftigen wir uns am Anfang mit div. Rechtsfragen. Dafür haben wir uns in Gruppen aufgeteilt und müssen verschiedene Themen erarbeiten.
Und zwar geht es um folgendes:
Ein Teil unseres Themas ist die gerichtl. Zuständigkeit. Uns ist bewusst, dass es die „Erste Instanz“, „Berufungsinstanz“ und die „Revisionsinstanz“ gibt und wir haben auch die Unterschiede zwischen Berufung und Revision schon verstanden (und auch, ab wann man Berufung/Revision einlegen darf).
Nun stellt sich uns aber die Frage, wie unterschieden wird, ob ein Fall am Amtsgericht (zB) oder am LG verhandelt wird. Oder besser: am AG oder am LAG… Wird generell immer ganz unten angefangen? Oder gibt es da gewisse Kriterien für, dass auch am Landesgericht verhandelt wird?
Liebe Grüße & Danke im vorraus