Gerichtlicher Beschluss zu eiinem Vergleich

Hallo,

Angenommen jemand  möchte einen Titel vom Gerichtsvollzieher Vollstrecken lassen und der betreffende hatte mit dem Schuldner einen Vergleich geschlossen. Dazu hatte er  vom
Gericht einen Beschluss erhalten.
Die Vereinbarung sieht vor das die Beklagte gemäß § 278 Abs. 6 ZPO
den Vereinbarten Betrag in höhe XXX an mich zahlt.
Sämtliche Forderungen sind mit der Zahlung abgegolten.
Kosten werden gegeneinander Verrechnet.

Mittlerweile war wieder ein halbes Jahr vergangen und der Schuldner
machte immer noch keine Zahlung. Frage:
Hätte der Gläubiger die  Möglichkeit bei einem solchen Beschluss auch die  Zinsen geltend
zu mahen oder gilt tatsächlich nur der festgelegte Betrag eventue.1500 € und damit ist alles abgegolten?
Danke F d9e

Ich kann zwar die Frage zu den Zinsen nicht beantworten, wundere mich aber, daß hier anscheinend kein Zahlungstermin vereinbart wurde. Normalerweise lebt die ursprüngliche Schuld wieder auf, wenn nicht termingerecht bezahlt wird. Und dann hätte man auch wieder Zinsen verlangen können.

Friede7

hallo,
es kommt jetzt auf den genauen text - wortlaut - des vergleiches an. sind dort ebenfalls zinsen angegeben, snd diese im vergleich erfasst,  und können eingefordert werden, wenn nicht, gilt nur der betrag des vergleiches. zinsen müssten dann über einen neuen prozess geltend gemacht werden.

ich hoffe ich konnte etwas helfen

hook