Hallo,
Angenommen jemand möchte einen Titel vom Gerichtsvollzieher Vollstrecken lassen und der betreffende hatte mit dem Schuldner einen Vergleich geschlossen. Dazu hatte er vom
Gericht einen Beschluss erhalten.
Die Vereinbarung sieht vor das die Beklagte gemäß § 278 Abs. 6 ZPO
den Vereinbarten Betrag in höhe XXX an mich zahlt.
Sämtliche Forderungen sind mit der Zahlung abgegolten.
Kosten werden gegeneinander Verrechnet.
Mittlerweile war wieder ein halbes Jahr vergangen und der Schuldner
machte immer noch keine Zahlung. Frage:
Hätte der Gläubiger die Möglichkeit bei einem solchen Beschluss auch die Zinsen geltend
zu mahen oder gilt tatsächlich nur der festgelegte Betrag eventue.1500 € und damit ist alles abgegolten?
Danke F d9e