Dieser Fall lässt sich übrigens gütlich einigen, indem der Schuldner das direkte Gespräch mit dem Gläubiger sucht, freundlich mit dem Zuständigen für Mahnverfahren des Gläubigers redet, sich die Rechnung und die Fehler erläutern lässt und um das Fallenlassen des gerichtlichen Mahnbescheids bittet. Ich denke, sowohl Gläubiger und Schuldner können auf diese Weise von der Sache profitieren…
beleidigungen und auslegungen, die man im internet googlet und nicht versteht bringen einen nicht weiter, egal wie fest man daran glaubt.
wie oft noch, es geht hierbei darum, ob eine inhaltlich falsche rechnung einen verzug auslösen kann und das kann sie einfach nicht.
Aber was sollte er jetzt richtigerweise tun. Zahlen?
Frag doch das Genie. Er weiß doch alles besser. Vielleicht
zahlt er ja für Dich, wenn aufgrund seines dummen Gesabbels
weitere Kosten entstehen.
sagt die person, die sagt, beratung durch den anwalt ist geld verschwendung, daumen hoch
In meinem Link (und Du kannst Dir beliebige weitere ergoogeln)
steht doch klipp und klar: der Anspruch entsteht durch die
Leistung, nicht durch die Rechnung. Du kannst dem glauben oder
Du lässt es.
und das hat nichts mit der frage zu tun, es geht hier um VERZUG, das die Leistung wenn sie richtig berechnet wird, auch gezahlt werden muss, bezweifelt niemand
Dritte Möglichkeit: Du glaubst keinem anonymen Laien in einem
Internetforum, sondern fragst einen Anwalt.
aber wenn ich das sage, ist es falsch. daumen hoch
Hallo,
In dem beschriebenen Fall ist aber gerade die berechnete
Leistung, zumindest wie auf der Rechnung angegeben, strittig.
strittig ist das Datum, nicht die Leistung.
„Tatsächlich war B aber nur ein einziges Mal bei A, nämlich im Januar 2014. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5h3en“
Gruß
…
Moin,
In dem beschriebenen Fall ist aber gerade die berechnete
Leistung, zumindest wie auf der Rechnung angegeben, strittig.strittig ist das Datum, nicht die Leistung.
"Tatsächlich war B aber nur ein einziges Mal bei A, nämlich im
Januar 2014. …
Nein, strittig ist die Leistung. Auf der Rechnung werden als Leistung mehrere Beratungen berechnet während aber nur eine Beratung stattfand. Ob die Höhe der angegebenen Leistungen nun zufällig der Höhe der wirklich erbrachten Einzelleistung entsprechen spielt keine Rolle. Die auf der Rechnung genannten Leistungen wurden offensichtlich nicht erbracht.
Gruss Jakob
Auf der Rechnung werden als
Leistung mehrere Beratungen berechnet
wie wäre es, wenn du das noch mal nachliest?
Auf der Rechnung werden als
Leistung mehrere Beratungen berechnetwie wäre es, wenn du das noch mal nachliest?
Das empfehle ich Dir selber:
B versucht noch einmal den direkten Kontakt mit A und schreibt, dass er eine im Januar 2014 erbrachte Dienstleistung bezahlen würde, aber dass weder 2012 noch im Dezember 2014 eine Dienstleistung erbracht wurde
Da Du aber auf Deiner Ansicht entgegen der Tatsachen bestehst sehe ich hier keinen weiteren Diskussionsbedarf.
stell dir vor, ein händler hat versehentlich das datum seiner ladenkasse falsch eingestellt. musst du deine brötchen nun bezahlen oder kannst du dich darauf berufen „nö, ich habe gestern keine brötchen gekauft“?
nein, kein weiterer diskussionsbedarf.
Du hast es einfach nicht kapiert. Es geht nicht um das Rechnungsdatum sondern um die Daten der in der Rechnung aufgeführten Leistungen. Es wurden mehrere Leistungen an verschiedenen Daten berechnet, es fand aber nur eine Leistung an einem Datum statt. Von daher ist Dein Vergleich sowas von daneben.
Wenn Du Deinen Vergleich so toll findest dann müsste er lauten:
Der Bäcker berechnet Dir dass Du am Samstag, Montag und Dienstag Brötchen geholt hast. Tatsächlich hast Du aber nur am Samstag Brötchen geholt. Also ich würde diese Rechnung definitiv so nicht bezahlen. Denn nach § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG ist die im vorliegenden Fall ausgestellte Rechnung eben falsch da die in der Rechnung aufgeführte Leistung nicht mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmt.
Ist ja nicht weiter schlimm wenn Du den Zusammenhang nicht verstehst, aber weiterhin aufgrund falscher Annahmen auf seiner Meinung bestehen ist schon…