Gerichtlicher Vergleich finde aber keine Wohnung

Vor neun Monaten schloß man einen gerichtlichen Vergleich mit Hilfe eines Anwalts, daß man aus der alten Wohnung bis zum 31.01.2010 auszieht.Zuvor kam es zur Räumungsklage,weil man 1,5 Jahre Mietmängel geltend gemacht hat.Leider bekommt man keine andere Wohnung und weil man Harts IV-ler ist hilft der Anwalt nicht mehr,weil da nichts zu holen ist.Was muß man tun,um nicht wieder auf der Straße leben zu müssen durch Zwangsräumung.

Stadt- Kreis- Bezirksverwaltung fragen.

vnA

sieht nach einer Wiedereinweisung aus, was du schilderst, aber das „Amt für Wohnungswesen“ bei der Stadtverwaltung könnte mal ein vernünftiger Ansprechpartner sein (gehört meistens zum Sozialamt)