Gerichtlicher Vergleich gültig für Neubesitzer?

Hallo!

Jemand hat ein Haus in einer Privatstr. erworben, d.h. sämtlicher Grund, inkl. der Strasse ist in privaten Händen und bezüglich der Strasse hat jeder Wegerecht auf dem Strassenstück des anderen. Dies ist auch alles so im Grundbuch festgehalten. Nun macht ihn sein Nachbar darauf aufmerksam, das es mit dem Vorbesitzer des Hauses einen richterlichen Vergleich gab, der Ihm zusicherte in der Einfahrt vor dessn Carport wenden zu dürfen (damit ist nicht das Stück Strasse gemeint, denn dieses verläuft vor der Einfahrt und ist jederzeit frei!) und er diese somit freizuhalten hätte.
Ist dieser Vergleich auch für den Neubeitzer der Immobilie bindend? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Da der Stellplatz auch selbst benötigt wird!

Wer kann helfen?

Hallo,

eigentlich (fast) egal: wenn es bindend ist, musst sich der Neubesitzer danach richten und ihm den Platz frei halten ….
Wenn es nicht bindend ist, wird der Neubesitzer wohl damit rechnen müssen, dass besagter Nachbar noch ein weiteres Mal vor Gericht zieht, u.U. mit dem gleichen Ergebnis …. Es sei denn der Neubesitzer hat vielleicht einen pfiffigeren Anwalt, der ein besseres Urteil erstreitet.

Gruß
ka_lei

Moin,

Jemand hat ein Haus in einer Privatstr. erworben, d.h.
sämtlicher Grund, inkl. der Strasse ist in privaten Händen und
bezüglich der Strasse hat jeder Wegerecht auf dem
Strassenstück des anderen. Dies ist auch alles so im Grundbuch
festgehalten. Nun macht ihn sein Nachbar darauf aufmerksam,
das es mit dem Vorbesitzer des Hauses einen richterlichen
Vergleich gab, der Ihm zusicherte in der Einfahrt vor dessn
Carport wenden zu dürfen (damit ist nicht das Stück Strasse
gemeint, denn dieses verläuft vor der Einfahrt und ist
jederzeit frei!) und er diese somit freizuhalten hätte.

Da stellt sich die Frage, warum das so war: Ist die Straße zu eng, so daß man zwangsläufig über ein anderes Grundstück wenden muß?

Ist dieser Vergleich auch für den Neubeitzer der Immobilie
bindend? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Da der
Stellplatz auch selbst benötigt wird!

Ein solches Urteil kann nur zwischen den beteiligten Parteien (Kläger und Beklagten) Wirkung entfalten. Wenn es allerdings im Grundbuch / Lastenverzeichnis als Dienstbarkeit oder Last festgehalten wurde, ist dies auch für alle Eigentümer des Grundstücks bindend, bis es wieder rausgelöscht wird.

Angenommen, das Urteil wäre nicht eingetragen, müsste der Nachbar auf Dich zukommen, wenn er Teile Deines Grundstücks nutzen will. Es würde sich anbieten, eine Vereinbarung zu treffen, die Dir auch einen Vorteil bringt (z. B. Zahlung für die Nutzung). Alternativ müsste er klagen, Ausgang offen.

Gruß vom Wolf

Hallo,
vorab: die Zufahrt eines Carports ist kein Stellplatz, auch wenn das manche Makler so verkaufen :wink:, sondern eine Erschliessungsanlage oder Zuwegung (zum Carport).

Wenn das Grundstück mit einem Wegerecht belastet ist und dieses - wie hier anzunehmen - richterlich auslegungsbedürftig war (weil es zB nicht klar definiert war oder kein Ausübungsort angegeben wurde), dann ist es das auch nach einem Verkauf. Wenn das Urteil die Eintragungsbewilligung des Wegerechts auslegt, kann man es unter Umständen zur Eintragung gelangen lassen oder als Teil der Eintragungsbewilligung ansehen. Dann geht es mit jedem Eigentumsübergang auch auf den Käufer über. Wie das hier ist, hängt sehr vom Wortlaut des Vergleichs ab.

Da hier niemand die Örtlichkeit kennt, ist es schwierig zu entscheiden, was da zum Vergleich geführt hat. U.u. kann man einen örtlichen Schiedsmann (des Amtsgerichts) um Vermittlung bitten.

Gruß vom
Schnabel