Gerichtlicher Vergleich und Zinsen

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem gerichtlichen Vergleich und hoffe, ich bin richtig hier.

Zum fiktiven Sachverhalt:

A und B schließen im März einen gerichtlichen Vergleich, wonach A 10.000,- € an B zahlen muss. Es besteht keine Vereinbahrung auf Ratenzahlung oder ähnlich, die Summe ist also sofort fällig.

A erklärt im April, dass er die Zahlung nicht auf einmal leisten kann und bittet um Ratenzahlung von monatlich 1.000,- €. Er überweist auch die ersten Raten und B duldet dieses stillschweigend.

Im August erklärt B, dass er weiterhin mit der Ratenzahlung einverstanden ist, wenn diese pünktlich geleistet werden, und dass bei Verzug von mehr als zwei Wochen die Gesamtforderung sofort fällig wird.

Seit ungefähr November sind nun keine Raten mehr gezahlt worden, es stehen noch 4.000,- € aus (waren auch Aussetzer seitens A dabei).

Nun zu meiner Frage:
Muss A an B Zinsen zahlen, obwohl im Vergleich nichts dazu steht und auch sonst nichts vereinbart wurde? Falls ja, ab April?

Für viele Antworten danke ich Euch schon mal im Voraus

Hallo,

Im August erklärt B, dass er weiterhin mit der Ratenzahlung
einverstanden ist, wenn diese pünktlich geleistet werden, und
dass bei Verzug von mehr als zwei Wochen die Gesamtforderung
sofort fällig wird.

Aufgrund dieser Erklärung (vorausgesetzt sie nachweisbar)

Seit ungefähr November sind nun keine Raten mehr gezahlt
worden
Muss A an B Zinsen zahlen, obwohl im Vergleich nichts dazu
steht und auch sonst nichts vereinbart wurde?

Ja. Zur Not sind sie einklagbar.

Falls ja, ab April?

Nein, aufgrund der Vereinbarung zwei Wochen nach

Seit ungefähr November

Grüße
Tommy