Moin!
Wenn ein Käufer im EU-Ausland die Zahlung schuldig bleibt - wie kann der Verkäufer reagieren? Gibt es die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens auch über die EU-Binnengrenzen hinweg? Wer weiß Details?
Vielen Dank im Voraus!
Salzmann
Moin!
Wenn ein Käufer im EU-Ausland die Zahlung schuldig bleibt - wie kann der Verkäufer reagieren? Gibt es die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens auch über die EU-Binnengrenzen hinweg? Wer weiß Details?
Vielen Dank im Voraus!
Salzmann
Servus,
alldieweil es in der EU viele Länder mit jeweils nationalem Recht gibt, wäre es fein, den Namen des betreffenden Landes zu kennen.
Beispiel: Meine französischen Partner waren immer sehr überrascht, daß ein vollstreckbarer Titel für sich allein noch gar nix hilft, wenn man nicht die Vollstreckung veranlasst. Heißt: Wenn es in F gelungen ist, einen Titel zu bekommen, marschiert der Huissier (après la sieste…) los, ohne daß der Gläubiger etwas weiter unternehmen muss. Auch der Unterschied zwischen Mahnbescheid (Stück Papier) und Titel (schon etwas mehr) ist in F unbekannt. Daß bei einem Mahnbescheid niemand prüft, ob die zugrundeliegende Forderung berechtigt ist, ist bei den Nachbarn auf ungläubiges Staunen gestoßen.
Vermutlich kann man für ungefähr jedes EU-Land unterschiedliche Details betreffend Zuständigkeiten und Verfahren benennen.
Alternativ ist es freilich auch möglich, entsprechend spezialisierte Inkassounternehmen zu beauftragen, die international vernetzt und daher mit den jeweils geltenden Normen bestens vertraut sind.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank schon einmal für deine Antwort!
Es geht um einen Kunden in Österreich.
Gruß,
Salzmann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
da gibt es drei Hürden, die man nehmen muss:
Ein Mahnverfahren in Deutschland kommt nur in Frage, wenn auch für ein streitiges Verfahren eine Inlandszuständigkeit vorliegt. Generell gilt für Schuldner in der EU (aber ohne Dänemark) ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland die EuGVVO (müsste wohl zu ergoogeln sein).
Der Mahnbescheid muss auch zugestellt werden können. Das bemisst sich nach § 43 AVAG - danach ist eine Zustellung nach Österreich möglich.
Und schließlich muss der vollstreckungsbescheid, den man hoffentlich irgendwann einmal in Händen hält, in österreich für vollstreckbar erklärt werden (kein Problem).
Viel Erfolg,
Chrissie
Hallo!
- Ein Mahnverfahren in Deutschland kommt nur in Frage, wenn
auch für ein streitiges Verfahren eine Inlandszuständigkeit
vorliegt. Generell gilt für Schuldner in der EU (aber ohne
Dänemark) ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland die
EuGVVO (müsste wohl zu ergoogeln sein).
In Bezug auf Dänemark gilt übrigens das EuGVÜ, das der EuGVVO sehr ähnlich ist. Die EuGVVO gilt im Übrigen nicht für Schuldner ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland - da würdest du die IZPR Systematik auf den Kopf stellen, sondern die EuGVVO regelt bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die internationale Zuständigkeit - und nur in dem Staat, in dem eine internationale Zuständigkeit gegeben ist, ist dann die nationale Gerichtszuständigkeit zu prüfen.
- Der Mahnbescheid muss auch zugestellt werden können. Das
bemisst sich nach § 43 AVAG - danach ist eine Zustellung nach
Österreich möglich.
Eine Zustellung ist in der EG möglich nach der EuGVZO
- Und schließlich muss der vollstreckungsbescheid, den man
hoffentlich irgendwann einmal in Händen hält, in österreich
für vollstreckbar erklärt werden (kein Problem).
Richtig - der Titel benötigt entweder eine EuGVVO Bestätigung oder (wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, also z.B. einen Vollstreckungsbescheid) noch besser eine EuVTVO (=Europ. Vollstreckungstitelverordnung) Bestätigung.
Gruß
Tom
Hallo!
vielen Dank schon einmal für deine Antwort!
Es geht um einen Kunden in Österreich.
In der Regel wird in so einer Sache Österreich zuständig, aber deutsches Recht anzuwenden sein. Das ist aber im Einzelfall immer im Detail zu prüfen.
Gruß
Tom
Hallo!
Beispiel: Meine französischen Partner waren immer sehr
überrascht, daß ein vollstreckbarer Titel für sich allein noch
gar nix hilft, wenn man nicht die Vollstreckung veranlasst.
Heißt: Wenn es in F gelungen ist, einen Titel zu bekommen,
marschiert der Huissier (après la sieste…) los, ohne daß der
Gläubiger etwas weiter unternehmen muss. Auch der Unterschied
zwischen Mahnbescheid (Stück Papier) und Titel (schon etwas
mehr) ist in F unbekannt. Daß bei einem Mahnbescheid niemand
prüft, ob die zugrundeliegende Forderung berechtigt ist, ist
bei den Nachbarn auf ungläubiges Staunen gestoßen.
Diese Unterschiede gibt es natürlich. Allgemein sind aber Titel in Zivilsachen nach der EuGVVO vollstreckbar.
Alternativ ist es freilich auch möglich, entsprechend
spezialisierte Inkassounternehmen zu beauftragen, die
international vernetzt und daher mit den jeweils geltenden
Normen bestens vertraut sind.
…wenn man zuviel Geld ausgeben möchte, kann man das machen.
Gruß
Tom