Hallo,
A. wurde durch B. mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, weil der Scheck über 5.000 EUR angeblich nicht eingelöst werden konnte, und die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Das Konto war aber gedeckt. A. bat um Rücksendung des Schecks und versprach sofortige Überweisung. B. ging darauf nicht ein und drohte nur mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Bei seinem Verhalten ist anzunehmen, dass er doppelt kassieren will und den Scheck hinterher einlösen möchte.
Kann A. dagegen vorgehen?
Ist das versprochene Skonto auch hinfällig?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Tim
Hallo,
zunächst mal: es gibt noch mehrere Gründe für eine Nichteinlösung eines Schecks als nur die fehlende Deckung. Das können z.B. auch Formfehler sein (fehlende oder falsche Unterschrift).
Ich würde es so machen: Geld überweisen und parallel, um sicher zu gehen, Scheck sperren. Würde der Empfänger die Kohle doppelt erhalten, wäre er natürlich verpflichtet, sie einmal wieder herauszugeben.
Ich verstehe nicht, wieso es keine Klarheit gibt, ob der Scheck eingelöst wurde oder nicht. Wenn Die Bank des Ausstellers einen Scheck nicht einlöst, bekommt der Aussteller das mit. Zum einen auf dem Kontoauszug (wird erst belastet und dann wieder gutgeschrieben) und zum anderen auch durch einen „netten Brief“ -meistens. Der Empfänger müsste es auch mitbekommen haben, denn er bekommt auch eine Nachricht und eine Rechnung über Gebühren - den Originalscheck bekommt er übrigens nicht mehr zurück.
Die Zahlung ist mit Übergabe des Schecks nicht bewirkt, es ist nur „erfüllungshalber“. Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde. Ob man bei rechtzeitiger Ausstellung eines gedeckten Schecks ein Skonto abziehen darf, weiss ich nicht. Schliesslich ist es ja nicht in der Macht des Ausstellers, wie schnell der Scheck eingereicht wird und die Zahlung zustande kommt.
Gruss Hans-Jürgen
***