Guten Tag,
Partei A will an Partei B ein gerichtliches Manverfahren erwirken. Diesem Verfahren gingen keine Mahnungen vorraus. Partei A ist außerdem eine Privatperson, die bis zum heutigen Tag keine Vorderungen in schriftlicher Art und Weise, mit einer Auflistung der geforderten Kosten, gestellt hat!
Beide Parteien wohnen in der selben Wohnung und es geht um Nebenkosten (Telefon, Strom) von Dezember und Januar.
Partei B kann die verlangte Summe nicht bezahlen, selbst wenn sie wollte. Aus Mangel an einer Nachzahlung bestimmter Ämter.
Ist Partei A überhaupt berechtigt, einen solchen Mahnbescheid zu stellen?
Welche Rechte hat Partei B?
Danke für Anregungen