Gerichtliches Mahnverfahren?

Guten Tag,
Partei A will an Partei B ein gerichtliches Manverfahren erwirken. Diesem Verfahren gingen keine Mahnungen vorraus. Partei A ist außerdem eine Privatperson, die bis zum heutigen Tag keine Vorderungen in schriftlicher Art und Weise, mit einer Auflistung der geforderten Kosten, gestellt hat!
Beide Parteien wohnen in der selben Wohnung und es geht um Nebenkosten (Telefon, Strom) von Dezember und Januar.
Partei B kann die verlangte Summe nicht bezahlen, selbst wenn sie wollte. Aus Mangel an einer Nachzahlung bestimmter Ämter.
Ist Partei A überhaupt berechtigt, einen solchen Mahnbescheid zu stellen?
Welche Rechte hat Partei B?

Danke für Anregungen

Hallo!

Beide Parteien wohnen in der selben Wohnung und es geht um
Nebenkosten (Telefon, Strom) von Dezember und Januar.

Also um Leistungen, die zu einem bestimmten Termin fällig waren. Da braucht’s keine Mahnung.

Partei B kann die verlangte Summe nicht bezahlen, selbst wenn
sie wollte. Aus Mangel an einer Nachzahlung bestimmter Ämter.

Genau. Schuld sind immer andere, und warum sollte man selbst darunter leiden, wenn man doch Gläubiger hat, die das für einen tun können?

Ist Partei A überhaupt berechtigt, einen solchen Mahnbescheid
zu stellen?

Ja.

Welche Rechte hat Partei B?

Danke für Anregungen

Widerspruch einlegen und die Kosten dadurch noch erhöhen.