Gerichtliches Mahnverfahren

Liebe/-r Experte/-in,
Kann ein Mahnbescheid vom Antragsteller zurückgenommen werden ?
Ist es möglich, wenn der Schuldner, innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen, mit dem Antragsteller eine Einigung trifft, dass der Antragsteller den Mahnbescheid rückgängig macht und somit der weitere Weg (z.B. Klage) entfällt ?
Oder kann man, wenn man Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, sich danach mit dem Antraggegner außergerichtlich einigen ?

Hallo,
also das ist so. Ein MB-Verfahren kann nicht gestoppt werden sondern nur ausgesetzt werden. Das heißt das der Antragssteller das Verfahren ruhen lässt. Beispiel: Der Antragssteller (Gläubiger) stellt einen MB Antrag und geibt den zum Gericht ist das Verfahren schon im Gang. Geht aber nun der Schuldner nach Erhalt des MB zum Gläubiger und diese einigen sich auf eine Ratenzahlung kann der Gläubiger das Mahnverfahren zum ruhen bringen. Das bedeutet, das er keinen Vollstreckungsbescheid beantragt. Solche Sachen sind am besten sofort zu klären bevor überhaupt ein MB Verfahren angestrebt wird. Einspruch gegen einen MB zu machen, macht nur Sinn, wenn dieser Fehlerhaft ist.
Wenn noch offene Fragen sein sollte, können Sie sich gerne nochmals melden.