Gerichtliches Mahnverfahren als Privatperson

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem und benötige dringend Rat :
Im Juli letzten Jahres habe ich meinen Bausparvertrag bei einer hier nicht näher genannten Bausparkasse gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten.
Im September kontaktierte man mich und teilte mir mit, dass es Verzögerungen in der Auszahlung geben wird, weil ein zusätzlicher Auszahlungsauftrag ausgefüllt werden müsse – man versprach mir daraufhin eine Auszahlung zu Anfang Dezember. Dies hielt ich für legitim und stimmte dem zu.
Als Mitte Januar immer noch nichts passiert ist, habe ich erinnert. Mir wurde eine kurzfristige Begleichung zugesichert. Anfang Februar das gleiche Szenario.
Meine neueste gesetzte Frist läuft am kommenden Dienstag ab. Hier habe ich mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Meine Fragen sind nun, kann ich als Privatperson ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten? Kann ich das selbst machen, oder muss ich einen Anwalt einschalten? Wer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten – muss ich die vorstrecken?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß,
Dennis

hallo, du darfst als Privatperson ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und brauchst keinen Anwalt dafür. Allerdings musst du dafür in vorkasse gehn. Vollstrecken lassen musst du nur, wenn die Bausparkasse auch dann noch nicht zahlt. Allerdings musst du bei einem Widerspruch gegen den Mahn-bzw. Vollstreckungsbescheid ein Gerichtsverfahren einleiten. Abhängig von der Höhe der Summe vor dem Amtsgericht (bis 5.000€) oder bei einem höheren Betrag bei dem Landgericht. Beim Landgericht besteht Anwaltszwang. Beachte auch das zuständige Gericht, dieses ist in den Papieren der Bausparkasse aufgeführt. Gruß

Hallo ,

generell kannst Du als Privat Person auch einen Mahnbescheid erlassen.

Die Vorgehensw, sehr einfach
Zeitschriften Laden gehen Mahnbescheid kaufen.
Ausfüllen Hilfestellung ist mit dabei.
Und an Amtsgericht schicken (Einschreiben) darauf komt eine Gebührenbestätigung die muss gezahlt werden. Dann geht der Mahnbescheid in die Zustellung.

Aber dass wird nix.
Sobald der Mahnbescheid bei dehnen eingetroffen ist legt der Wiederspruch ein und dann solltest Du dir einen Anwalt nehmen. Dass zieht sich hin.

Einfacher ist es suche einen Anwalt auf der nimmt dass in die Hand und seine Gebühren schlägt er auch drauf. Da sind die Chancen gleich 1000 fach besser.

Also, generell kann jeder ein Mahnbescheid beantragen. Kann aber jetzt schon sagen, das die Bank einen Einspruch erhebn wird. Das heißt es kommt zu einem gerichtlichen Verfahren in dem geprüft wird ob Anrecht auf ein Mahnbescheid vorliegt. Alle Kosten musst du vorrauszahlen! Sollte der Mahnbescheid genehmigt werden holst du dir die KOsten vom Schuldner wieder.

Hier noch zur Info:
Bei den meisten Bausparanbietern verhält es sich so, dass das bestehende Bausparguthaben 6 Monate nach Erhalt des Kündigungsschreibens ausgezahlt wird. Wer seinen Bausparvertrag kündigen möchte, sollte aber im Hinterkopf behalten, dass ihm lediglich sein eingezahltes Guthaben ausgezahlt wird. Die Bausparprovision bzw. die Abschlussgebühr, die zu Vertragsbeginn eingezahlt werden musste, wird von den Bausparkassen nicht erstattet. Ebenso wenig werden staatliche Prämien und andere Leistungen ausgezahlt - sofern diese dem Bausparkonto bereits gutgeschrieben wurden.

Hallo !

jeder kann ein Mahnverfahren einleiten… die entsprechenden Vordrucke kann man im sortierten Schreibwarenhandel erwerben. Viele Mahngerichte bieten an, das Mahnverfahren online zu beantragen…

d.h. online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, dann per Post verschicken…

Ein Anwalt ist nicht nötig, sofern man weiss, wie der Antrag auszufüllen ist… dies kann ich gerne übernehmen…

Die Kosten des Verfahrens sind nach Eingang des Antrages nach Aufforderung vorab unter Angabe der mitgeteilten Verfahrensnummer zu entrichten ! (ist nicht so teuer :smile:

Sofern es im Moment noch nicht zu kompliziert sein sollte:

  1. Der Antragsgegner ist berechtigt, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen…

in dem Fall folgt ein richtiges Gerichtsverfahren, wo Sie und der Antragsgegner vor einem Richter aussagen müssen…

  1. Falls kein Widerspruch erfolgt, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden (ohne weitere Kosten)… damit könnten Sie die Vollstreckung über einen Gerichtsvollzieher beauftragen (kostenpflichtig)…

Gruß

Chrissie

Hallo Dennis,

vielen Dank für deine Anfrage.

Theoretisch könntest du selbst zum zuständigen Gericht gehen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen. Die Kosten dafür musst du vorstrecken, diese Kosten können jedoch dem Schuldner per Mahnverfahren zusammen mit dem Schuldbetrag aufgebürdet werden.

Praktisch halte ich das für sehr fragwürdig. Es handelt sich hier um ein Bausparvertrag. Dafür gelten noch eine Reihe anderer Gesetze und Rechtssprechungen, die nicht viel mit dem BGB zu tun haben. Daher finde ich es sinnvoller, dass ein Anwalt da mal rüber schaut und dass auch er mal ein Schreiben aufsetzt, wenn die schon nicht auf deine Schreiben reagieren. So sehen die erst, dass du ernst machst.
Die Anwaltskosten (ca. 190 EUR für ein Schreiben) hierfür wird dir dein Anwalt in Rechnung stellen, es sei denn,
a. du hast ein geringes Einkommen, dann kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Nach Genehmigung bekommst du ein Schreiben mit und kannst diesem deinem Anwalt vorlegen. So reduzieren sich die Kosten auf 10 EUR, wenn der Anwalt nicht auch darauf verzichtet. (Geringes Einkommen wäre z.B. HartzIV oder Lohn in gleicher Höhe)
b. du hast eine Rechtsschutzversicherung, die für solche Fälle einspringen kann.

Inwiefern die Anwaltskosten dem Schuldner aufgebürdet werden können, wird dir dein Anwalt mitteilen.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

hallo,

ja man kann einen Mahnbescheid rausgeben,den kann man auch selbst einschicken, Mahnbescheide gibts beim guten Bürobedarf oder direkt beim Amtsgericht. Wichtig ist,das alle Daten und Angaben stimmen (adresse,forderungsgrund,datum etc…) Die Kosten:hierfür werden auf dem Bescheid die postion Mahnkosten, Zinsen,etc. aufgeführt, schaltet man dafür einen Anwalt ein, sind diese ebenfalls mit aufgeführt.

Um die angelegenheit zu beschleunigen,könnte man darauf hinweisen,das bei unpünktlicher Zahlung ein unabwendbarer Schaden entsteht. z.b dadurch das sich der Hausbau dadurch verzögert muss man weiter miete zahlen,was nicht passiert wenn die zugesicherte Zahlung pünktlich erfolgt wäre. (nur ein fiktives Beispiel)

Es kostet bei der einfachen konstellation auch nichts wenn man zum anwalt geht und sich nochmals beraten lässt. Dort kann man auch besprechen ob der Anwalt lieber druck macht, als man selbst…Hier dürfte auch kein Vorschuss fällig sein, da ganz klare aussicht auf erfolg besteht und es nur ein Verfahren ist…

Ich würde einen anwalt fragen, wie dieser das machen würde und in wie fern kosten auf einen zukommen…wenn man klagen muss und gewinnt,trägt der Gegner meist alle Kosten.

Ich empfehle bei so einer frechheit (die arbeiten schließlich mit dem Geld),die volle Packung via Anwalt.

mfg
Kaisen

Hi Dennis,
grundsätzlich kannst Du ein Mahnverfahren gegen diese Bank anstreben. Ist aber sicher so wie David gegen Goliath - nur mit ungewissem Ausgang. Natürlich trägst Du erst einmal alle anfallenden Kosten.
Auf der Gegenseite werden dann ganze Abteilungen von Anwälten lauern - geht ohne eigenem Anwalt mit Sicherheit ins Auge (in Deins!).
Versuche es doch aber erst einmal mit einer der dafür vorgesehenen (kostenlosen) Schiedsstellen. Je nach Institut findest Du die richtige hier in der Liste:
http://www.focus.de/finanzen/banken/tid-7199/schieds…

Schubi