Gerichtliches Mahnverfahren-lohnt sich ein Anwalt?

Hallo,

habe mir bei EA (Electronic Arts) online ein Spiel gekauft, dieses mit PayPal bezahlt. Zahlung ging raus, doch das Spiel erhielt ich nie. Nach einem Monat hin- und her und ständigen Versprechungen ich würde mein Geld zurückbekommen, leitete ich ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Mit der Begründung der ungerechtfertigten Bereicherung forderte ich die Kaufsumme zurück, denn auch der Kundendienst von EA teilte mir vorher mehrfach mit das Sie lediglich eine „abgebrochene Bestellung“ im System hätten. Heute erhielt ich die Nachricht das dem Mahnbescheid widersprochen wurde.

Meine Frage ist jetzt also, wie solls weiter gehen?

  • Streitwert von ca. 75€
  • keine Rechtsschutzversicherung
  • Telefonische Nachfrage bei Anwälten ergab erstmalige Beratungskosten von über 100€

Lohnt es sich den Schritt weiter zu gehen und den Anwalt mit hinzu zu ziehen oder ist die Aussicht auf Erfolg sowieso zu gering in Bezug auf den Kostenaufwand? Passiert sonst noch irgendwas, wenn ich die 52€, welche die nächste Instanz aufrufen würden, nicht mehr bezahle?

Wieso einen Rechtsanwalt wenn das alles Paypal gemacht hätte…!!! kostenlos!!!

Gruß

Hallo,

hatte oben ganz vergessen zu erwähnen, dass ich natürlich, bevor ich letztendlich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet habe, versuchte das ganze per Käuferschutz über PayPal zu klären.
Das Ganze verlief allerdings im Nichts, denn PayPal entschied zugunsten von EA.

das ist mist…

dann kann nur der Anwalt helfen und diese Fareg auch beantworten!!

viel Erfolg!!

Hallo !

Zuerst die klare Frage, über welche Vermögensverhältnisse Sie verfügen…

Sollten Sie in sozial schwächeren Verhältnissen leben, könnten Sie Prozesskostenbeihilfe bei Ihrem Amtsgericht beantragen. Hierbei sollten Sie in Kopie sämtliche zur Verfügung stehenden Informationen beilegen.

Sofern das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass Ihre Forderung gerechtfertigt ist, erhalten Sie einen Beratungsschein, mit dem Sie gegen eine geringe Gebühr sich bei einem Anwalt Ihrer Wahl zunächst beraten lassen können.

Andererseits… gilt hier nicht noch der Käufer-PayPal-Schutz ? Einfach Geld zurückholen… dann sind die Gegner am Zug und in der Beweispflicht…

Ich hoffe, zunächst mal weitergeholfen zu haben :smile:

MfG