Klassisches Problem: Wir haben an eine andere Firma Ware geliefert die nicht bezahlt wurde. Erinnerungsschreiben und 1., 2. Mahnung sind raus. Jetzt würden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ist es sinnvoll/juiristisch überhaupt praktikabel dazu PARALLEL die Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern (Eigentumsvorbehalt hatten wir ausdrücklich mit im Angebot drin) ?
Soweit ich gegoogelt hab, kann ich Warenrückgabe nur fordern, wenn ich gleichzeitig vom Kaufvertrag zurücktrete. Nur erlischt damit nicht mein Forderungsanspruch und das Mahnverfahren ist hinfällig?
Danke für eine Antwort!