Gerichtliches Urteil öffentlich machen – ist das erlaubt?

Hallo,

ein Gericht hat befunden, dass ein Beklagter aufgrund einer
Klage seines Nachbarn an seinem Neubau Maßnahmen zu ergreifen hat, welche ihn
ca. 7000 Euro kosten werden; eine andere gleichwertige mögliche Lösung mit
Kosten von ca. 47 Euro (also 6953 Euro weniger!) – zu Lasten des Beklagten - lehnte
der Kläger aus auch für das Gericht nicht auf die Schnelle nachvollziehbaren feinziselierten
Gründen ab.

Die Klage ist völlig aus der Luft gegriffen und
fokussiert nur eine Vision in der Zukunft, welche nicht real ist (möglicher partieller
Verlust seiner Baurechte).

Kann der Beklagte dieses für ihn extrem nachteilige
Urteil per Aushang am Gartenzaun öffentlich machen?
Der Beklagte stellt ja –
wenn überhaupt – nur sich selbst an den Pranger, eben als derjenige, der
verurteilt wurde. Dass der Kläger gezielt die für den Beklagten nachteilige
Lösung gewählt hat, geht allerdings aus dem Text auch hervor.

Dass der Kläger den Beklagten in der Nachbarschaft bereits
vorab schlecht gemacht hat, hat er unter vier Augen selbst unverhohlen eingeräumt.

Danke für eure Antworten!

ER

Du kannst das Urteil veröffentlichen, musst jedoch in den allermeisten Fällen den Namen des Nachbarn anonymisieren.

Aber mal ehrlich, warum sollte der Häuslebauer das tun, wenn er da eh wegzieht? (bzw. wegziehen muss)

Dass der Beklagte oder der Kläger wegzieht, davon war
nicht die Rede. Der Kläger hat sein Haus vermietet, der Beklagte ist nach zwei
Jahren Bauzeit endlich eingezogen – warum sollte er da wegziehen? Wegen einem Nachbarn, der keinen Anstand hat??

Danke für die Antwort!

Gruß

ER

Hallo ER,

Quizfrage:

Steht da „Streng Geheim“ oder „Im Namen des Volkes …“ im Urteil?

MfG Peter(TOO)

Rein aus purer Neugierd:
Darf man erfahren, worum es konkret geht?
Das hört sich nämlich sehr spannend an, was da solche Unterschiede ausmachen kann ?!

Danke und Gruß

Hallo,

Liest sich für mich wie „Grenzkrieg“.
Wir kennen hier nur die (subjektive) Einschätzung des Beklagten (?), nicht die ganze Sache. Möglicherweise sieht es ganz anders aus, wenn man „die andre Seite“ oder „das Gericht“ gehört hat.

Beim Fußball würde ich sowas als „Nachtreten“ bezeichnen.

Es ist zu überlegen, ob man - neben dem „verlorenen“ Prozess - auch noch in der Nachbarschaft als „schlechter Verlierer“ dastehen möchte.

Die Nachbarschaft wird sich hoffentlich ihr Teil dazu denken.

Bitte.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

ich lese gerade, das der Frager und wohl zum Rückbau verurteilte Bauherr Architekt ist.

Na, da hat es ja den richtigen getroffen.

„Ham wir immer so gemacht, geringfügige Überschreitung, läuft sich alles zurecht“

Pech gehabt.

Aber auch mich würde sehr interessieren, was man für ca. 7000 € rückbauen /ändern muss während es offenbar eine gleichwertige Lösung für 47 € (!) geben soll.
Die aber die Nachbarrechte in vollem Umfang wahrt.

MffG
duck313

Weil er hier anfragt, wie man mit Steinen wirft.

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Schau mal:

Ob Dir die Veröffentlichung wirklich irgendeinen Nutzen bringt, wenn Du alle Namen außer Deinem eigenen schwärzt musst Du selber wissen. Ob eine Veröffentlichung das Ansehen in der Nachbarschaft heben kann natürlich ebenfalls.
Immerhin kommst Du damit vielleicht ins Fernsehen. Oder wenigstens in die Lokalzeitung. Und die Kunden werden nur so strömen, wenn sie Dich dadurch richtig kennenlernen.

Es wird in D. regelmäßig entschieden, dass Namen des Gegners zu schwärzen (bzw. zu anonymisieren) sind, wenn kein Öffentliches Interesse sondern pure Schlammschacht (so wie hier) der Beweggrund ist.

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Hallo!

Hört sich nach einem Verlierer an, der nachtreten will, um sich unter Nachbarn das Leben schwer zu machen. Fällt auf Dich zurück, bringt nichts und Du investierst Zeit in eine verlorene Sache - gewiss nicht sehr klug. Ansonsten spricht nichts dagegen, ein in öffentlicher Verhandlung gesprochenes Urteil an den Gartenzaun zu hängen.

Statt sich mit solchen Maschendrahtzaunmethoden selbst auszugrenzen, könnte es zur Minimierung des wirtschaftlichen Schadens sinnvoller sein, sich an den Architekten zu halten. Vermutlich hat der Zeitgenosse irgendein Detail des Baurechts, wo etwa die vorherige Zustimmung des Nachbarn hätte eingeholt werden müssen, übersehen oder geglaubt, sich darüber hinwegsetzen zu können. Nach einem Blick auf Deine Vika könnte man vermuten, dass Du selbst der Architekt warst. Ist dann dumm gelaufen. Solltest Du still wegstecken, statt die Wirkung des Fehlers am Gartenzaun zur Schau zu stellen.

Angeblich aus der Luft gegriffen, andererseits Verlust von Rechten - den Widerspruch bemerkst Du nicht?

Wohl jeder kennt Fälle, wo jemand kleinlich reagiert, auf Rechte pocht, obwohl es auch anders ginge. Solche Sachen haben aber regelmäßig eine Vorgeschichte, die weder justitiabel, noch von außen zu durchschauen ist, möglicherweise nicht einmal den Beteiligten bewusst ist. Vielleicht stimmte an irgendeiner Stelle die menschliche Chemie nicht und/oder einer der Beteiligten handelte legal, aber grenzwertig … viele Konstellationen sind denkbar, im Nachhinein kaum noch aufzudröseln. Die Glut mit Nickeleien erneut anzufachen, kann aber nicht im Sinne eines verträglichen nachbarschaftlichen Verhältnisses liegen. Die Vorfälle würden zur chronischen Belastung der Lebensqualität, letztlich Deiner Lebensqualität.

Gruß
Wolfgang