Hallo,
ein Gericht hat befunden, dass ein Beklagter aufgrund einer
Klage seines Nachbarn an seinem Neubau Maßnahmen zu ergreifen hat, welche ihn
ca. 7000 Euro kosten werden; eine andere gleichwertige mögliche Lösung mit
Kosten von ca. 47 Euro (also 6953 Euro weniger!) – zu Lasten des Beklagten - lehnte
der Kläger aus auch für das Gericht nicht auf die Schnelle nachvollziehbaren feinziselierten
Gründen ab.
Die Klage ist völlig aus der Luft gegriffen und
fokussiert nur eine Vision in der Zukunft, welche nicht real ist (möglicher partieller
Verlust seiner Baurechte).
Kann der Beklagte dieses für ihn extrem nachteilige
Urteil per Aushang am Gartenzaun öffentlich machen? Der Beklagte stellt ja –
wenn überhaupt – nur sich selbst an den Pranger, eben als derjenige, der
verurteilt wurde. Dass der Kläger gezielt die für den Beklagten nachteilige
Lösung gewählt hat, geht allerdings aus dem Text auch hervor.
Dass der Kläger den Beklagten in der Nachbarschaft bereits
vorab schlecht gemacht hat, hat er unter vier Augen selbst unverhohlen eingeräumt.
Danke für eure Antworten!
ER