Gerichtliches Urteil

Hallo,

„alle gerichtlichen Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit beschränken ihre Wirkung auf den vorgebrachten Fall der beteiligten Parteien wobei sich das Urteil ausschließlich auf den Kläger und den Bekagten auswirkt“, ist in einem Rechtsbuch zu lesen. Das kann doch nicht sein, es gibt doch eine Menge Gerichtsurteile, die z.B. ganze Berufsgruppen betreffen, obwohl nur ein Kläger geklagt hat. Ist das eingangs erwähnt Zitat falsch, oder bezieht es sich auf ganz bestimmte Urteile?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo!

„alle gerichtlichen Entscheidungen der ordentlichen
Gerichtsbarkeit beschränken ihre Wirkung auf den vorgebrachten
Fall der beteiligten Parteien wobei sich das Urteil
ausschließlich auf den Kläger und den Bekagten auswirkt“

Das liest sich sehr gut und ist absolut richtig. Schön auch, dass hier nur die ordentliche Gerichtsbarkeit angesprochen wird. Für die Verfassungsgerichtsbarkeit gilt das nämlich nur eingeschränkt wegen § 31 BVerfGG. Ansonsten wirken aber Urteile immer immer immer nur inter partes, niemals niemals niemals inter omnes.

Gruß,

Florian.

Auch hallo.

Das Zitat mag durchaus richtig sein, aber es scheint noch etwas zu fehlen. Der erste Absatz der Seite http://www.meisen.info/index.php/steuerrecht/allgeme… bringt das jetzt etwas besser zur Sprache und sollte für alle bundesgerichtlichen Urteile analog gelten.

HTH
mfg M.L.

Hallo!

http://www.meisen.info/index.php/steuerrecht/allgeme…
bringt das jetzt etwas besser zur Sprache und sollte für alle
bundesgerichtlichen Urteile analog gelten.

Tut es aber nicht. Es gibt grundsätzlich keine Bindungswirkung von Gerichtsentscheidungen, die über den Kreis der konkret betroffenen hinaus gehen. Das gilt auch nicht für den BFH. Hier folgt die Bindungswirkung daraus, dass sich Bundes- und Landesfinanziminster zusammensetzen und überlegen, welche Urteils ins Bundessteurblatt kommen, damit sich ihre Behörden dran halten können. Ohne diese Veröffentlichung, die so also nur eine Verwaltungsinterne Weisung darstellt, würden auch die Urteile des BFH - wie es ja auch in dem von Dir zitierten Artikel im ersten Abschnitt richtig steht - keine Bindungswirkung entfalten.
Urteile des Bundesgerichtshofes etwa binden den Kläger und den Beklagten, nichts das Amtsgericht Castrop-Rauxel und nicht das Landgericht Dortmund.
Das mag praktisch anders aussehen, weil sich die Gerichte natürlich (meist) an die Rechtsprechung des BGH halten, es besteht aber keine Verpflichtung des Richters, im Sinne des BGH zu entscheiden. Das Deutsche Recht kennt keine Bindung des Richters an Präjudizien. Das ist anders bei obersten Gerichtshöfen und in der Mittelinstanz, weil hier sichergestellt werden muss, dass die verschiedenen Senate nicht in einer Frage unterschiedlich entscheiden, dafür gibt es dann den großen Senat.

Gruß,

Florian.

Hallo!
Das liest sich sehr gut und ist absolut richtig. Schön auch,
dass hier nur die ordentliche Gerichtsbarkeit angesprochen
wird. Für die Verfassungsgerichtsbarkeit gilt das nämlich nur
eingeschränkt wegen § 31 BVerfGG. Ansonsten wirken aber
Urteile immer immer immer nur inter partes, niemals niemals
niemals inter omnes.

Gruß,
Florian.

Hallo,

aber ich glaube mich schon zu erinnern, dass in den Medien manchesmal zu lesen ist, dass z.B. nach dem Urteil des Gerichtes xy, alle Reiseveranstalter dazu verplichtet werden… Wie sind dann solche Meldungen zu verstehen? Wie kann ein Urteil alle Reiseveranstalter an das Urteil binden?

Grüße
Martin Unterholzner

Hallo Martin,

du verstehst die Presse schon ganz richtig, nur ist das, was sie aussagt, eben falsch.

Problematisch ist es insbesondere, auf die Entscheidungen einer Instanz bis zum OLG zu verweisen und so zu tun, als sei die allgemeinverbindlich. Das nächste OLG kann nämlich schon ganz anderer Meinung sein.

Beim BGH muss man differenzieren: Rechtlich gesehen binden die Urteile nur die Parteien und niemanden sonst. Das Amtsgericht X kann also beim nächsten Mal wieder anders entscheiden. Doch gibt es sicher eine starke Tendenz, Dinge so zu entscheiden, wie der BGH es tut. Es gibt aber eben einen Unterschiec zwischen Tendenz und Gewissheit, zumal ja auch der BGH selbst seine Entscheidungen jedes Mal aufs Neue fällt und sich an frühere Rechtsprechung keineswegs halten muss.

Eine Allgemeinverbindlichkeit gibt es bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und im Normkontrollverfahren der obersten Verwaltungsgerichte der Länder. Beide können Normen mit allgemeiner Verbindlichkeit verwerfen. Entscheidungen des BVerfG stehen sogar im Rang eines Gesetzes.

Levay

Hallo!

aber ich glaube mich schon zu erinnern, dass in den Medien
manchesmal zu lesen ist, dass z.B. nach dem Urteil des
Gerichtes xy, alle Reiseveranstalter dazu verplichtet
werden…

Wie Levay schon sagte. Diese Meldungen sind im Kern einfach nicht ganz richtig.
Präjudizien, also Gerichtsurteile in gleich gelagerten Fällen haben anders als etwa im anglo-amerikanischen Rechtssystem keinerlei Bindungswirkung für nachgeordnete Gerichte. In den USA ist das anders, weil hier geschriebenes Recht nicht in dem Umfang besteht wie in Deutschland und Recht hier häufig Richterrecht ist. Daher hat sich das sogenannte „case-law“ entwickelt, es wird also ein Fall etwa von einem obersten Bundesgericht das erste mal entschieden und nachgeordnete Gerichte halten sich dann an diese Rechtsprechung, bis eventuell dieser Gerichtshof seine Rechtsprechung wieder ändert. Das gibt es in Deutschland prinzipiell nicht, wäre auch mit der richterlichen Unabhängigkeit schwer vereinbar und ist auch nicht notwendig, weil sich eben die Fälle auch mit dem Gesetz und der dazu passenden Auslegung ohne die Meinung des BGH lösen lassen. Natürlich ist die Meinung des BGH im Prinzip entscheidend. Ein Amtsrichter wird sich auch an die Rechtsprechung „seines“ LG oder OLG halten, allein deswegen, weil seine Urteile, wenn er anders entscheidet, in der Berufung nicht lange bestehen.
Wenn aber die Berufungssumme nicht erreicht ist, kann der Amtsrichter ohne weiteres ganz anders entscheiden als das LG oder der BGH entscheiden würde und man kann nichts dagegen tun.
Urteile der obersten Bundesgerichte sind wichtig und sie haben meist eine faktische Bindungswirkung. Eine rechtliche Bindung der nachgeordneten Instanzen besteht aber nicht.

Gruß,

Florian.