Hallo ihr Wissenden,
ich weiss das man bei monetären (schreibt man das so?) Außenständen ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen kann.
Ist das auch bei Sachwerten möglich?
Wenn jemand zum Beispiel bei einem Versandhändler etwas bestellt und bezahlt. Der Händler gibt als Versanddauer 5 Werktage an aber die Ware ist auch nach einem Monat und einigen unbeantworteten emails noch nicht bei dem Käufer eingetroffen.
Danke für`s lesen
Christian