GerichtlichesMahnverfahren bei Sachwerten?

Hallo ihr Wissenden,
ich weiss das man bei monetären (schreibt man das so?) Außenständen ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen kann.
Ist das auch bei Sachwerten möglich?
Wenn jemand zum Beispiel bei einem Versandhändler etwas bestellt und bezahlt. Der Händler gibt als Versanddauer 5 Werktage an aber die Ware ist auch nach einem Monat und einigen unbeantworteten emails noch nicht bei dem Käufer eingetroffen.

Danke für`s lesen

Christian

Nein, § 688 Abs. 1 ZPO:

„Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein Mahnbescheid zu erlassen.“

Levay

Gibt es denn dann ein vergleichbares Instrument das man bei Sachwerten nutzen könnte?

Danke für deine Antwort Levay

Christian

Gibt es denn dann ein vergleichbares Instrument das man bei
Sachwerten nutzen könnte?

Nein, da gibt es nichts vergleich Einfaches.

Levay