Gerichts'schonfrist' für junge Mütter

Howdy allerseits,

kann ein Familiengericht eine Mutter 1 Woche nach der Niederkunft vor Gericht laden (der Termin wäre 1W nach der Geburt, nicht die Ladung) oder gibt es da eine Schonfrist, auf die die Mutter verweisen kann?

Gruss
norsemanna

Hallo.

Das Gericht wird den Geburtstermin nicht kennen. Wenn sich eine Mutter gesundheitlich nicht in der Lage sieht, den Termin wahrzunehmen, kann sie unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Verschiebung beantragen oder - falls ihr persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist - ihren Prozessbevollmächtigten alleine an der Verhandlung teilnehmen lassen.

Hallo,

der Ladung müsste man nicht nachkommen, wenn die Mutter sich noch im Krankenhaus befindet oder aufgrund der Entbindung gesundheitlich nicht in der Lage wäre, vor Gericht zu erscheinen; dies sollte i.d.R. von einem ärztl. Attest belegt werden; nicht Erscheinen und sich nicht melden kann die Konsequenz einer zwangsweisen Vorführung nach sich ziehen.

lG

Hallo,

es gibt keine „Schonfristen“ für Mütter oder Manager usw.

Ist das persönliche Erscheinen von einem Zivilgericht angeordnet worden (bei Strafgerichten ist es immmer erforderlich und wird zwangsweise durchgesetzt) § 141 ZPO und man erscheint nicht vor Gericht,so liegt es im Ermessen des Gerichtes ,ob es der Meinung ist,das der Sachverhalt auch ohne das persönliche Erscheinen durch einen Stellvertreter (zum B. den RA) aufgeklärt werden kann.

Siehe dazu auch § 227 ZPO…nur bei erheblichen Gründen kann eine Terminsverlegung in Betracht kommen.
Diese sind vom Antragsteller entsprechend nachzuweisen.