Gerichtsentscheid durch anderes Gericht revidieren

Hallo zusmammen,
folgender Fall: A hat dem B eine Sache überlassen im Rahmen eines Arbeitsvertrages, B gibt diese nach Arbeitsvertrags-Schluss nicht heraus, ein Gericht verurteilt den B auf Rückgabe. Das Auto gehört der Firma des A (Einzelkaufmann), der gerichtsvollzieher vollstreckt.
Nun sind A und B verheiratet. B klagt nun gegen A familienrechtlich auf Herausgabe, da er das Auto in der Vergangenheit auch privat (Gegenstand im Arbeitsvertrag) nutzen durfte.
Macht das Sinn?
Danke
Micha

Aber B könnte es versuchen und stellt vielleicht sogar einen PKH Antrag. A könnte darauf reagieren, muss aber dann dafür seinen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Oder sollte Aabwarten?

Hallo Michael,

A sollte auf jeden Fall reagieren. Aus dem dargestellten Sachverhalt würde ich nicht ohne weiteres sagen, dass die zweite Klage unzulässig ist, da über denselben Streitgegenstand bereits einmal entschieden wurde. Im ersten Urteil ging es offensichtlich um die Herausgabe einer fremden Sache (Auto), weil kein Besitzrecht mehr bestand.
A muss nun argumentieren, dass es B nach wie vor nur um das Besitzrecht geht.
Im familienrechtlichen Streit könnte es nämlich um ein reines „Nutzungsrecht“ gehen, das vom ersten Urteil nicht umfasst war, wenn B geschickt argumentiert.
Wenn A da einfach abwartet, ist die Chance, dass er zur Nutzungsüberlassung verurteilt wird, gar nicht so gering.

Gruß

Ewurscht