Gerichtsfilme

hallo.

da hab ich doch am wochenende „die jury“ gesehen. und wie bei perry mason oder matlock oder wie sie alle heißen, kommen die anwaltsgehilfen mit allerlei tricks und kriminellen machenschaften an jede gewünschte information.
frage: sieht das in der realität auch so aus?
ich meine, irgendwie müssen sie ja recherchieren. aber isses dabei egal, wie und woher sie die entsprechenden informationen kriegen?
oder muß peinlich genau dargelegt werden, wer wann mit wem telefoniert oder sich getroffen hat um welche daten zu erhalten?

gruß

michael

Hallo Michael,

in Deutschland gibt es strenge Regeln, die nicht jede Gewinnung eines Beweises einfach durchgehen lassen. Verstöße gegen rechtsstaatlich festgelegte Regeln führen zu Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverboten.

Die von dir angesprochenen Filme sind ja nun allesamt amerikanischer Natur. Auch in Amerika gibt es Regeln, die aber offenbar zum Teil ganz anders sind als hier. Ich erinnere nur an das eigentümliche Gerichtsverfahren zu dem Simpson-Prozess, vor dem Strafgericht wurde er freigesprochen, vor dem Zivilgericht wegen Mordes zu Schadensersatz verurteilt.

Gruß, bebro

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Hallo Michael,

in Deutschland gibt es strenge Regeln, die nicht jede
Gewinnung eines Beweises einfach durchgehen lassen. Verstöße
gegen rechtsstaatlich festgelegte Regeln führen zu
Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverboten.

was natürlich auch probleme mit sich bringt. wenn ein beweis nun mal offensichtlich da is, aber nicht anerkannt wird, weil er auf verbotene art und weise beschafft wurde, wird u.u. jemand freigesprochen, obwohl jeder weiß, daß er schuldig is. oder?

gruß

michael

was natürlich auch probleme mit sich bringt. wenn ein beweis
nun mal offensichtlich da is, aber nicht anerkannt wird, weil
er auf verbotene art und weise beschafft wurde, wird u.u.
jemand freigesprochen, obwohl jeder weiß, daß er schuldig is.
oder?

gruß

michael

Das ist zwar richtig, was du schreibst, aber im Sinne des Rechtsstaates muss man diesen Nachteil in Kauf nehmen, um illegale Polizeimethoden wirksam zu verhindern.

In Österreich gibt es zB im Regelfall kein Beweisverwertungsverbot im Strafprozess für rechtswidrig erlangte Beweise. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass ein rechtswidrigerweise durch Folter erlangtes Geständnis vor Gericht dann trotzdem als Beweis verwendet werden kann - eine Tatsache, die nicht nur österreichischen Juristen, sondern auch Menschenrechtsorganisationen und dem UNO Menschenrechtskomitée die Haare zu Berge stehen lässt.
(Siehe auch die ganze Geschichte mit der Spitzelaffäre - für diejenigen, die österreichische Nachrichten verfolgen)

Das heißt ein Beweisverwertungsverbot ist einfach notwendig, um die Gesetzmäßigkeit der Justiz zu sichern, denn ein Gesetz, dass für einen Verstoß gegen dieses praktisch keine Sanktionen vorsieht, ist im Prinzip wirkungslos.