Gerichtsgebühr nach Antragsrücknahme

Wann ist eine sog. "Gerichtsgebühr " zu zahlen?

Es wurde ein Antrag beim Familiengericht auf gemeinsame Elterliche Sorge gestellt. Eine Terminierung hat es bis heute nicht gegeben. Es wurde 5 Monate Später eine Zahlungsaufforderung von 44,00 vom Gericht verschickt.
Diese wurde nicht beglichen, sonder der Antrag zurückgezogen. Daraufhin wurde verwunderlicherweise mit Beschluß der Streitwert auf 3000€ festgelegt und erneut auf die Zahlung von 44,00€ verwiesen.

Frage: Was sind dem Gericht für Kosten entstanden?
Wie berechnen sich die Kosten? Warum wird der Streitwert festgelegt, nachdem der Antrag zurückgezogen worden ist?

Danke für sachdienliche Informationen.

Hi,

Ihre Fragen werden im FamGKG beantwortet.
http://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/BJNR2666000…

Wann ist eine sog. "Gerichtsgebühr " zu zahlen?
Wie berechnen sich die Kosten?

Nach § 9 FamGKG wird die Gerichtsgebühr mit Einreichung des Antrags fällig.
Kostenschuldner ist zunächst einmal der Antragssteller, § 21 FamGKG.
Die Höhe der Kosten hängt vom Verfahrenswert ab, § 3 FamGKG i.V.m. Anlage 1.
In Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge betreffen, beträgt der Verfahrenswert von Gesetzes wegen 3.000 Euro, § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG.

Die Gebühr in Kinschaftssachen ist mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren (Nr. 1310 des Kostenverzeichnisses in Anl. 1)

Für einen Verfahrenswert von 3.000 Euro beträgt die Gerichtsgebühr 89,00 Euro (zu entnehmen ist dies der Anlage 2 zum § 28 des FamGKG).

Demnach dürfte die Gerichtsgebühr vorliegend sogar bei 44,50 Euro liegen. Der Antragssteller spart hier also 50 Cent.

Frage: Was sind dem Gericht für Kosten entstanden?

Kosten der Bearbeitung des Antrags. Auch ein Richter arbeitet nicht umsonst.

Warum wird der Streitwert festgelegt, nachdem der Antrag zurückgezogen worden ist?

Weil das Gericht schon ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, angefangen hat zu arbeiten.

Freundliche Grüße
dolo agit

Guten Morgen!

Wann ist eine sog. "Gerichtsgebühr " zu zahlen?

Wenn ein gerichtliches Verfahren zu Laufen begonnen hat.

Frage: Was sind dem Gericht für Kosten entstanden?

EUR 44,50.

Wie berechnen sich die Kosten?

Das ist eine halbe Gerichtsgebühr, deren Höhe sich nach dem Streitwert berechnet. Wie hoch der ist, bestimmt sich nach § 30 KostO, nämlich EUR 3.000,-, wenn keine Anhaltspunkte für einen höheren oder niedrigeren Streitwert vorliegen.

Warum wird der Streitwert
festgelegt, nachdem der Antrag zurückgezogen worden ist?

Weil sich danach die Höhe der Kosten richtet.

Korrektur

Das ist eine halbe Gerichtsgebühr, deren Höhe sich nach dem
Streitwert berechnet. Wie hoch der ist, bestimmt sich nach §
30 KostO, nämlich EUR 3.000,-, wenn keine Anhaltspunkte für
einen höheren oder niedrigeren Streitwert vorliegen.

Richtigerweise hätte ich hier § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG anführen müssen. Aber es bleibgt bei 3000 Euro.