Gerichtsgebühren erstattung

Hallo,

ich musste bei einer Unterhaltsklage die Gerichtsgebühren im Vorraus zahlen und es gab dann ein Versäumnissurteil da mein Ex-Mann nicht reagierte. Mein Anwalt erklärte mir das ich die Gebühren wieder kriege wenn ich gewonnen habe nur habe ich bisher nichts zurück bekommen. Muss ich das Geld nun selber eintreiben bei meinem Ex-Mann oder muss ich mich an meinen Anwalt wenden?

Ist das denn so schwer: kein ICH…
Frag doch einfach genau dieses genau so formuliert deinen Exmann, dem sollte klar sein, dass er je nach Antwort und Handlung, deinen Anwalt dann nochmals bezahlt oder eben nicht.
OL