Darf ein Amtsgericht für einen Ablehnungsbescheid einem Schuldner im Privatinsolvenzverfahren Gerichtsgebühren in Rechnung stellen ?
Es geht um einen Antrag eines Schuldners im laufenden Verfahren, die Ehefrau als Unterhaltspflichtige wieder berücksichtigen zu lassen.
Vielen Dank fürs Lesen und eine evtl. Antwort.
Liebe Sonntagsgrüße von der Frau des Busfahrers
Soweit im Verfahren Gebühren entstehen sind diese vom Antragsteller oder den in die Kosten verurteilten zu zahlen, es sei den es wurde Prozesskostenhilfe bewilligt.
Ob Privatinsolvenz vorliegt oder nicht spielt keine Rolle. Auch die Frau des Straßenbahnfahrers muss bei Aldi an der Kasse bezahlen und kann auch dort nicht auf eine bestehende Privatinsolvenz verweisen.