Gerichtsgutachen durchDEKRA und TÜV jetzt ungültig?

Liebe Community!
Ich habe eine Pressemeldung erhalten, dass die übergeordnete Aufsichtsbehörde der DEKRA und dem TÜV die Prüferlaubnis entzogen hat.

Wenn man in Unkenntnis der Untersuchung gegen die Institutionen von diesen ein Gerichtsgutachten anfertigen ließ, das aber noch nicht verwendet wurde, ist das dann ungültig?
Das waren doch mal Institutionen mit einem guten Namen!
Bitte geben Sie Information, wie diese Lage zu interpretieren ist.

Mit bestem Dank im Voraus,
visit

Hallo,

Ein Link auf die ominöse Pressemitteilung wäre sicher hilfreich, um deren Bedeutung einzuschätzen. Ohne die Mitteilung ist alles andere nur der Blick in die sprichwörtliche Glaskugel.

Grüße

Hi

ich versteh die Artikel so dass es ‚nur‘ um die HU/AU im Fahrzeugwesen von TÜV Dekra GTÜ geht - nicht um die sonstigen Geschäftsfelder des TÜV

Gruß h.

Besten Dank, Hexerl!
den Link der ZEIT hatte ich nicht, ich hatte den Tagesspiegel.
Aus Ihrem Artikel geht hervor, dass die ArbeitsMETHODE beanstandet wurde, nicht das ArbeitsFELD:
"Hintergrund der Entscheidung seien Vorwürfe, die
Prüfer hätten ihre Arbeit mit Messgeräten nicht ordnungsgemäß dokumentiert. "
Also die wissenschaftlich geforderte Arbeitsweise von Trennung von
a) Messmethoden, Datenmaterial und Doku, und
b) Interpretation des Datenmaterials.

Das war eine sehr erhellende Antwort.
Aber wie sehen das nun die Gerichte, denen die Gutachten vorgelegt werden?
Hat man da in einschlägigen Kreisen schon etwas gehört?
Vielleicht haben Sie nochmals so eine fundierte Antwort?
Besten Dank für Ihre Mühe!
visit

Lies am besten mal das Original:
http://www.dakks.de/content/stellungnahme-zur-medienberichterstattung-über-die-akkreditierung-von

Wohl kaum in der Kürze der Zeit.
Und wann käme ein solcher Fall vor Gericht ?
Wann werden überhaupt Gutachten (HU(AU !) vor Gericht von einer Partei oder vom Gericht selbst angefordert ?
Und wer würde dann das Gutachten als nicht gültig oder fehlerhaft bewerten?

Der Gesetzgeber (Verkehrsminister des Bundes und der Länder) könnte bei Notwendigkeit jederzeit Übergangsvorschriften erlassen um die Durchführung von HU/AU in bisheriger Art und Weise zu gewährleisten.
Die Prüforganisationen würden halt aufgefordert, die beanstandeten organisatorischen Dinge rund um die Messgeräte zukünftig einzuhalten und bis zu einem Termin nachzuweisen.

Ich sehe da überhaupt kein „wichtiges“ Problem.

MfG
duck313

Ich sehe die Unwissenschaftlichkeit von —AU — Untersuchung als sehr brisant und im Zusammenhang mit dem VW-Skandal.
Warum haben denn unsere TÜVs etc. den Fehler nicht gefunden? VW-Werks Softwäre verwendet? Kollusion?
Das muss geklärt werden, sonst ist der Mauschelei Tür und Tor geöffnet.

Zitat von duck313:
…jederzeit Übergangsvorschriften erlassen um die Durchführung von HU/AU in bisheriger Art und Weise zu gewährleisten.
Die Prüforganisationen würden halt aufgefordert, die beanstandeten
organisatorischen Dinge rund um die Messgeräte zukünftig einzuhalten und
bis zu einem Termin nachzuweisen.

Das hört sich an wie die bekannte Prüfer-Weisheit:

„Die Sonne scheint zum Fenster rein,
hak ab, es wird schon richtig sein.“

und

„Wird künftig beachtet.“

Besten Dank aber für Ihren Beitrag in Punkto „Übergangsvorschriften“, das zeigt, dass das Thema wirklich Aufmerksamkeit verdient.

Mit freundlichem Gruß
visit