Gerichtskosten

Hallo,

meine Firma, wo ich meine Ausbildung gemacht habe, hat mir insgesammt ca. 1400 Euro netto nicht ausbezahlt.
Heute war ich vor Arbeitsgericht, der Geschäftsführer hat gesagt (bzw. ihm blieb keine andere Wahl), dass das Geld wenn ich vollstrecke ausbezahlt wird.

Muss ich die Kosten für die Gerichtsvollzieher selber tragen? und wieviel sind es ungefähr?(hab keine Versicherung)
Ich finde es unfähr, dass der Unschuldige dann die Kosten für den Gericht tragen muss, obwohl er in Recht ist!
Kann ich irgendwie die Kosten für den Gerichtsvollzieher an den Beklakten weiterleiten?

Vielen Dank

Hallo Leo,

Du mußt die Kosten des Gerichtsvollziehers nicht bezahlen; Du mußt sie lediglich vorab verauslagen. Der Gerichtsvollzieher zieht sie mit ein.

und wieviel sind es ungefähr?(hab keine Versicherung)

Das ist nicht viel… Ich mußte mal an den Gerichtsvollzieher wegen 400.000 DM einen Kostenvorschuß von ca. 480 DM überweisen.

Beste Grüße

Tessa