Gerichtskosten

hallo,

mal ne frage.

wenn die gegenseite einen um eine auskunft bittet, man aber darauf nicht antwortet, könnte die gegenseite dann die auskunft per gericht veranlassen?
und wenn ja wie lange dauert das und wer müsste dann die kosten des gerichts übernehmen?

vielen dank schonmal im voraus

Hallo,

nähere Informationen erwünscht, so ist eine Antwort nicht möglich. Wenn die Gegenseite wissen will, wieviele Luftballons man hat, brauche ich nicht zu Antworten. Liegt dagegen ein Auskunftsersuchen in einer Erb- oder Unterhaltssache vor, muß geantwortet werden. Wer die Gerichtskosten zu übernehmen hat ist auch unterschiedlich, in Erbsachen beispielsweise normalerweise der Erbe, in Forderungsangelegenheiten die unterlegene Partei - manchmal ganz, bei einem Vergleich evtl. anteilsmäßig -. Es gibt soooooo viele Möglichkeiten.

Gruß
Tina

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wenn die gegenseite wissen will, ab wann man beim wehrdienst war und wann man mit der ausbildung fertig ist.
die gegenseite möchte dies wissen mit der begründung,da der mandant sonst ohne die auskunft einen eventuellen rentenschaden erleiden könnte.

das erste aufforderungsschreiben wurde nicht beantwortet.
im zweiten steht drin das die auskunft zeitnah erfolgen sollte, da es sonst zu rentenschäden des mandanten kommen könnte.
wird wohl auf unterhaltsanspruch des erzeugers gegenüber dem kind rauslaufen.

muss man da antworten und was könnte im nächsten brief stehen? wann wird der anwalt das gerichtlich durchsetzen und wer müßte die kosten tragen?

Huhu!

wird wohl auf unterhaltsanspruch des erzeugers gegenüber dem
kind rauslaufen.

Na wo gibt’s denn sowas? Isses nicht vielleicht umgekehrt?

Grundsätzlich gilt: Auskünfte sind gerichtlich einklagbar, wenn die Person, die die Auskunft haben will, einen Anspruch darauf hat. Wo im Gesetz die Anspruchsgrundlage zu finden ist, mögen andere beantworten, ich bin auch ohne Familienrecht durchs Examen gekommen.

wann wird der anwalt das gerichtlich durchsetzen und wer müßte
die kosten tragen?

Na wer wohl? Der, der den Rechtsstreit verliert. Bei einem bestehenden Auskunftsanspruch ist es also der, der die Auskunft rechtswidrig verweigert hat.

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Hallo,

also ich kann Dir nicht vorhersagen, was im nächsten Schreiben stehen wird.

Sollte der Erzeuger tatsächlich Unterhalt von dem Kind einfordern wollen, wäre man auskunftspflichtig. Allerdings sind mir bisher nur Fälle bekannt, bei denen das Sozialamt versucht über die Kinder an Geld zu kommen, beispielsweise bei einer Heimunterbringung.

Hier scheint es ja so zu sein, daß der Erzeuger unterhaltspflichtig ist (während der 1. Ausbildung) und vielleicht wissen möchte ob die Ausbildung beendet und er keinen Unterhalt mehr zahlen muß.

Ich habe noch nie gehört, daß diese Informationen für die Rente wichtig wären. Eine Nachfrage beim Rentenversicherungsträger könnte da vielleicht helfen, zumal mich wundert, daß der Versicherungsträger dann nicht direkt anfrägt.

Gruß
Tina

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HI Tina,

danke für deine Antwort.

Der Erzeuger hat bis Mitte 2000 Unterhalt gezahlt. Damals war das Kind 19Jahre und im Wehrdienst. Jetzt nach 8 Jahren kommt das Schreiben des Anwalts mit dem erwähnten Inhalt. Schon komisch, was kann der Erzeuger sonst wollen, außer Unterhalt!?

Meinst du der Rententräger würde dann normal direkt beim Kind nachfragen oder wie?

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Hallo,

wenn ich das Kind wäre, würde ich direkt beim Rentenversicherer nachfragen, ob und wozu sie solche Angaben haben wollen. Wenn der Versicherer nun sagen würde, daß er solche Informationen nicht brauchen würde, würde ich das dem Anwalt des Erzeugers so mitteilen.

Gruß
Tina

Hallo,
was genau spricht denn gegen eine Auskunft?
Gruß
loderunner

Hallo,
was genau spricht denn gegen eine Auskunft?
Gruß
loderunner

Hallo,

ich verstehe das so, daß das Kind Angst hat zur Unterhaltszahlung herangezogen zu werden. Dieser Verpflichtung kann es sich, bei entsprechendem Einkommen, jedoch nicht entziehen. Hier wären ein paar Info´s für das Kind:

http://www.palm-bonn.de/eltern_unterhalt.htm

Gruß
Tina