Gerichtskosten

Hallo,

nach erfolgter Scheidung möchte der Kindesvater wegen einiger noch zu klärender Dinge vor Gericht ziehen. Dazu wird er PKH beantragen (ging auch bei der Scheidung gut und das wäre ja jetzt „Folgesache“ (geht um materielle Dinge sowie Überprüfung des Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter).
Wenn der Kindesvater in einigen oder in allen Dingen verlieren würde - wie sieht es dann mit den Kosten aus [gehen wir davon aus dass PKH genehmigt wird])? Muss er zusätzlich etwas abstottern oder ist es dann mit der PKH „abgegolten“?

MfG

Ich weiß nicht, ob es Sonderregeln beim Familiengericht gibt, aber grundsätzlich gilt: PKH muss in max. 48 Raten zurückgezahlt werden und befreit im Fall des Unterliegens nicht davor, die Kosten der Gegenseite zu übernehmen.

Levay

mh, wäre blöd. Obwohl ich sicher bin das ich (teilweise) ERfolg haben werde (Änderung Umgangsrecht und anderes).

Tobi@s

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