Hallo,
angenommen, ein Website-Betreiber hat auf seiner Homepage fremde Texte verwendet und wird im Rahmen einer Abmahnwelle vom Urheber der Texte auf Zahlung von 10.000 € verklagt. Das erscheint dem Website-Betreiber viel zu viel. Es kommt zum Prozess. Der Richter entscheidet, dass die Forderung viel zu hoch war und schlägt einen Vergleich bei 2000 € vor. Urheber und Websitebetreiber willigen ein.
In welcher Größenordnung (NUR Größenordnung)belaufen sich dann die Gerichtskosten für jeden der Beteiligten?
Danke
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