Gerichtskosten

Hallo,
angenommen, ein Website-Betreiber hat auf seiner Homepage fremde Texte verwendet und wird im Rahmen einer Abmahnwelle vom Urheber der Texte auf Zahlung von 10.000 € verklagt. Das erscheint dem Website-Betreiber viel zu viel. Es kommt zum Prozess. Der Richter entscheidet, dass die Forderung viel zu hoch war und schlägt einen Vergleich bei 2000 € vor. Urheber und Websitebetreiber willigen ein.

In welcher Größenordnung (NUR Größenordnung)belaufen sich dann die Gerichtskosten für jeden der Beteiligten?
Danke
Slides

Das wird im Vergleich zu regeln sein.

Hallo,
Gerichtskosten von etwa 200 EUR, Verteilung wird im Vergleich geregelt, wenn keine sonstigen Besonderheiten im Fall sind wird wohl der Kläger 4/5 und der Beklagte 1/5 tragen, nach dem „Erfolg“ des Vergleiches.

Evtl. Anwaltskosten können natürlich noch dazukommen, Aufteilung nach Vergleich, evtl. s.o.

Gruß
cosis