Gerichtskosten absetzbar im Steuerausgleich

Liebe/-r Experte/-in,
Wir klagen seit 6 Jahren gegen unsere Eigentümergemeinschaft wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung in unserer Wohnung. Nach mehreren Urteilen und Gutachten haben wir den letzten Prozess beim Landgericht verlohren und wollen auch nicht weiter Klagen.
Es sind uns Kosten in Höhe von insgesamt 19.500,-- Euro entstanden.
Bezahlt im Jahr 2008 =1015,-- Euro, 2009 = 2400,-- Euro
2010 = 16.085,-- Euro.
Können wir diese Kosten als außerordentliche Belastung mit
den Steuerausgleich absetzten? Wa ja, dann wie?

Hallo Frau Betz,

leider ist mir nicht bekannt, ob diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können!

Freundliche Grüße,
S. Schramm

Wir klagen seit 6 Jahren gegen unsere Eigentümergemeinschaft

wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung in unserer
Wohnung. Nach mehreren Urteilen und Gutachten haben wir den
letzten Prozess beim Landgericht verlohren und wollen auch
nicht weiter Klagen.
Es sind uns Kosten in Höhe von insgesamt 19.500,-- Euro
entstanden.
Bezahlt im Jahr 2008 =1015,-- Euro, 2009 = 2400,-- Euro
2010 = 16.085,-- Euro.
Können wir diese Kosten als außerordentliche Belastung mit
den Steuerausgleich absetzten? Wa ja, dann wie?