Gerichtskosten als Betriebsausgaben?

Hallo!!!

Werden die Gerichtskosten bei einem betrieblich veranlassten Streit als Betriebsausgaben vom Finanzamt anerkannt oder müssen diese Kosten als Privatentnahme gebucht werden.

Vielen Dank
Ingrid

Hallo Ingrid,

wenn sie betrieblich veranlasst sind, sind Gerichtskosten Aufwand (bzw. Ausgaben), die den steuerlichen Gewinn mindern dürfen.

In § 4 Abs 5 Nr. 8 EStG gibt es eine Aufzählung von Aufwendungen/Ausgaben, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten anfallen können und die den Gewinn nicht mindern dürfen. Dazu gehören vor allem Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. Details an der angegebenen Quelle.

Schöne Grüße

MM