Hallo ihr,
ich habe eine Frage zu einem Kostenausgleichungsantrag. Also das Rubrum (Beispiel) sieht so aus:
-
Person A
Klägerin und Widerbeklagte zu 1
-
Firma A
Widerbeklagte zu 2/Drittwiderbeklagte
gegen
-
Person B
Beklagter zu 1 und Widerkläger
-
Firma B
Beklagte zu 2
Die Kostenentscheidung sieht wie folgt aus z. B.:
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 65/100 und die Widerbeklagte 35/100 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagte zu 2 hat die Klägerin zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Widerklägers und Beklagten zu 1 haben die Klägerin und Widerbeklagte zu 2 als Gesamtschuldner 35/100 und die Klägerin alleine 65/100 zu tragen. Im Übrigen hat jeder seine außergerichtlichen Kosten selber zu tragen.
Es werden für die Klägerin die Kosten festgesetzt. Man würde also schreiben:
wird beantragt, die nachfolgend berechneten Kosten gemäß § 106 ZPO ausgleichen:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Post und Telekomentgelte
UST
Endbetrag
Ist das richtig?
Was ist mit den Gerichtskosten? Müssen die auch mit aufgeführt werden und wie schreibt man das dann?
LG Blnerin
Hallo ihr,
ich habe eine Frage zu einem Kostenausgleichungsantrag. Also
das Rubrum (Beispiel) sieht so aus:
-
Person A
Klägerin und Widerbeklagte zu 1
-
Firma A
Widerbeklagte zu 2/Drittwiderbeklagte
gegen
-
Person B
Beklagter zu 1 und Widerkläger
-
Firma B
Beklagte zu 2
Die Kostenentscheidung sieht wie folgt aus z. B.:
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 65/100 und die
Widerbeklagte 35/100 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten
der Beklagte zu 2 hat die Klägerin zu tragen. Von den
außergerichtlichen Kosten des Widerklägers und Beklagten zu 1
haben die Klägerin und Widerbeklagte zu 2 als Gesamtschuldner
35/100 und die Klägerin alleine 65/100 zu tragen. Im Übrigen
hat jeder seine außergerichtlichen Kosten selber zu tragen.
Es werden für die Klägerin die Kosten festgesetzt. Man würde
also schreiben:
wird beantragt, die nachfolgend berechneten Kosten gemäß § 106
ZPO ausgleichen:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Post und Telekomentgelte
UST
Endbetrag
Entweder hier eintragen: einbezahlte Gerichtskosten
Ist das richtig?
Was ist mit den Gerichtskosten? Müssen die auch mit aufgeführt
werden und wie schreibt man das dann?
Oder einfach irgendwo dazu schreiben: Gerichtskosten und Zeugenauslagen bitte ich hinzuzusetzen. Nicht verbrauchte Gerichtskosten btte ich auf unser Konto … zu erstatten.
LG Blnerin