Hallo,
wie sieht es mit den Anwalts- und Gerichtskosten aus, welche enstehen, wenn jemand den aktuellen oder früheren Arbeitgeber auf Zahlung noch ausstehender Löhne oder Gehälter klagt.
Können diese Kosten als Werbungskoasten geltend gemacht werden?
Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt für die Ausarbeitung einer Kündigung beauftragt?
Können diese Kosten auch als Werbungskoasten geltend gemacht werden?
Gruß
Andreas