Hallo liebe Leute,
ich habe folgenden Fall der etwas „besonders“ ist.
Themengebiet Arbeitsgericht
Es folgt eine Klage aus einem monetären Punkt, der nicht einer Abfindung oder Gehalt betrifft sowie meist üblich auch die des Arbeitszeugnisses.
Keine Einigung im Gütetermin.
Vor dem Urteilstermin wird u.a. der Punkt des Arbeitszeugnisses zurückgezogen.
Streitwert
im Urteil ca.3.300 €, der Kläger bekommt Recht und muss 78 % der Kosten
tragen. Laut Gerichtskostenrechner ca.264 € für das Verfahren.
Im Gütetermin hat die Richterin darauf hingewiesen,dass der Punkt des
Arbeitszeugnissees für sie nicht ausreichend begründet ist und dies
entweder nachgebessert oder zuürückgenommen werden soll. Weiterhin wurde in der ursprünglichen Klageschrift die Arbeitspapiere wie Versicherungsheft, Lohnsteuerkarte und Arbeitsgeberbescheinigung eingeklagt, worauf die Richterin sagte, dass es ein Versicherungsheft gar nicht mehr gibt. Folgedessen wurde auch dieser Punkt zurückgezogen. Laut Streitwertkatalog kann das Gericht je Arbeitspapier 10% Monatsvergütung festlegen. Arbeitszeugnis 1 Monatsgehalt.
Doch jetzt kommt die Kostenrechnung vom Gericht. Gegenstandswert ca. 15.000 €. Anstatt 264 € Gerichtgebühren sind es ca.600 €.
Das Gehalt war laut letzter Abrechnung 7.822 € Gehalt, (6.000€ zusätzl.Abfindung auf der Abrechnung) davon 3 x 10% 782 €für die Arbeitspapiere 2.346€ = 10.168 + Streitwert gemäß Urteil 3.300 € = ca.13.450. Mir fehlen also in der Berechnung ca.1.600€
Das der Gegenstandswert in der Kostenrechnung höher ist als der Streitwert im Urteil leuchtet mir ein, da bei einer Klagerücknahme trotzdem die Kosten hierfür getragen werden müssen.
Was mich weiterhin dabei stutzig macht ist, dem Kläger wurden die geldlichen
Ansprüche aus der Klage recht gegeben. D.h. aus den Streitwert des
3.300 € was ca. 260 € ausmachen müsste doch die Beklagte diese zu 100 %
tragen = ca.260 €. Laut Kostenrechnung muss dieser nur 127 € tragen.
Die Beklagte proffitiert also davon, das der Kläger die Arbeitspapiere und das Zeugnis zurückgenommen hat und muss folgedessen anstatt 264 € nur 130 € zahlen.
Hat man das Recht die Zusammensetzung des Gegenstandswertes der Kostenrechnung sich aufzeigen zu lassen? Eine Erinnerung ist laut Schreiben gebührenfrei, jedoch wird überlegt gegen die Kostenfestsetzung im Urteil (Kostenquote) Beschwerde einzulegen.
Jetzt 2. Frage, wie bekommt man das finanzielle Risiko bei so einer Beschwerde raus, falls diese abgelehnt wird.
3.Frage. Was passiert wenn es in die nächste Instanz aufgrund Berufung geht. Was bildet dann die Grundlage des Gegenstandwertes? Die im Urteil abgebildeten 3.300 € oder in der Kostenrechnung die ca. 15.000 €???