Gerichtskosten für Kläger oder Allgemeinheit?

Hallo,

angenommen, es liegt folgender Fall vor:

K verklagt die Stadt A, weil es im Zoo der Stadt A angeblich zu Unregelmäßigkeiten in der Tierhaltung gekommen sei, auf Akteneinsicht über verschiedene im Zoo der Stadt A gehaltene Tiere.

Es kommt zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Verwaltungsgericht. Dabei stellt sich heraus, dass die Stadt A gar nicht der richtige Ansprechpartner ist, da der Zoo in A laut Richter eine eigenständige juristische Person sei und die Klage Ks direkt gegen den Zoo in A gerichtet sein müsse.

Daraufhin zieht K seine Klage gegen die Stadt A zurück.
Frage: Entstehen K wegen der Anhörung vorm Verwaltungsgericht Kosten oder muss die Kosten die Allgemeinheit tragen? In welcher Höhe etwa liegen die Kosten?

Danke
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Wer eine Klage zurücknimmt, trägt gem. § 155 Abs. 2 VwGO grundsätzlich die Kosten.

http://dejure.org/gesetze/VwGO/155.html

Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.

DANKE!!!
@ Benvolino
Vielen herzlichen Dank! Ich bin beruhigt.
Ich hatte schon befürchtet, dass die Allgemeinheit die Kosten tragen muss.

Bitte (oT)
Die Allgemeinheit ist pleite.

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