Hallo,
angenommen, es liegt folgender Fall vor:
K verklagt die Stadt A, weil es im Zoo der Stadt A angeblich zu Unregelmäßigkeiten in der Tierhaltung gekommen sei, auf Akteneinsicht über verschiedene im Zoo der Stadt A gehaltene Tiere.
Es kommt zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Verwaltungsgericht. Dabei stellt sich heraus, dass die Stadt A gar nicht der richtige Ansprechpartner ist, da der Zoo in A laut Richter eine eigenständige juristische Person sei und die Klage Ks direkt gegen den Zoo in A gerichtet sein müsse.
Daraufhin zieht K seine Klage gegen die Stadt A zurück.
Frage: Entstehen K wegen der Anhörung vorm Verwaltungsgericht Kosten oder muss die Kosten die Allgemeinheit tragen? In welcher Höhe etwa liegen die Kosten?
Danke
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